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Die Bauleitplanung ist das städtebauliche Planungsinstrument zur Steuerung und Ordnung der baulichen und sonstigen Nutzung des Bodens innerhalb einer Gemeinde. Sie ist zweistufig und setzt sich aus dem Flächennutzungsplan (vorbereitender Bauleitplan), der für das gesamte Gemeindegebiet aufgestellt wird und einzelnen Bebauungsplänen (verbindlicher Bauleitplan) zusammen.
Die Bauleitpläne werden in einem förmlichen Verfahren, das im Baugesetzbuch (BauGB) umfassend geregelt ist, aufgestellt; gleiches gilt für Bauleitpläne die geändert, ergänzt oder aufgehoben werden.
Hinweis:
Alle hier gezeigten Bauleitpläne dienen lediglich zu Informationszwecken. Für eine rechtsverbindliche Auskunft wenden Sie sich bitte an das Bauamt der Stadt Marsberg.
Unterhalb sind alle rechtskräftigen Bebauungspläne - nach Stadtteil geordnet - aufgeführt.
Die zugehörigen Übersichten verschaffen jeweils einen ersten Überblick über Lage und Abgrenzung der vorhandenen Bebauungspläne innerhalb des Stadtteils.
Die Bauleitpläne der Stadt Marsberg sind nun über das Bauportal.NRW und den Geoservice des HSK abrufbar.
Elektro-Tankstelle an der A44 - Bebauungsplan Planzeichnung Satzung
Elektro-Tankstelle an der A44 - Bebauungsplan Begründung Satzung
Nr.6 "Feuerwehrgerätehaus" - Plandarstellung
Nr.6 "Feuerwehrgerätehaus" - Umweltbericht
Nr.6 "Feuerwehrgerätehaus" - Begründung
Nr.6 "Feuerwehrgerätehaus" - Artenschutzrechtlicher Fachbeitrag
Nr.6 "Feuerwehrgerätehaus" - Fachbeitrag Schallschutz
Nr.6 "Feuerwehrgerätehaus" - Schlussbekanntmachung
Nr.6 "Feuerwehrgerätehaus" - Zusammenfassende Erklärung
Rennufer-Meisenberg - Original Plan
Rennufer-Meisenberg - 1. Änderung
Rennufer-Meisenberg - 3. Änderung
Rennufer-Meisenberg - 4. Änderung
Rennufer-Meisenberg - 5. Änderung
Rennufer-Meisenberg - 6. Änderung
Rennufer-Meisenberg - 7. Änderung
Rennufer-Meisenberg - 8. Änderung
Rennufer-Meisenberg - 9. Änderung
Rennufer-Meisenberg - 10. Änderung
Rennufer-Meisenberg - 12. Änderung
Gliederung in Teilbereich Nr. 4a - Wohnen und Nr. 4b - Gewerbe
Am Erlenbach - Original Plan (Teilbereich Nr. 4a)
Am Erlenbach - 1. Änderung (Teilbereich Nr. 4b)
Am Erlenbach - 2. Änderung (Teilbereich Nr. 4a)
Am Erlenbach - 3. Änderung (Teilbereich Nr. 4a)
Am Erlenbach - 4. Änderung (Teilbereich Nr. 4a)
Am Erlenbach - 5. Änderung (Teilbereich Nr. 4a)
Am Erlenbach - 7. Änderung (Teilbereich Nr. 4a)
Am Erlenbach - 9. Änderung (Teilbereich Nr. 4b)
Am Erlenbach - 10. Änderung (Teilbereich Nr. 4a)
Am Erlenbach - 12. Änderung (Teilbereich Nr. 4a)
Am Erlenbach - 13. Änderung (Teilbereich Nr. 4a)
Am Erlenbach - 15. Änderung (Teilbereich Nr. 4a)
Am Erlenbach - 16. Änderung (Teilbereich Nr. 4a)
Am Erlenbach - 17. Änderung (Teilbereich Nr. 4b)
(Parallelverfahren: Bebauungsplan Nr. 6 "Feuerwehrgerätehaus" im Stadtteil Meerhof)
(Parallelverfahren: Bebauungsplan Nr. 5 „Elektro-Tankstelle an der A 44)
Stand: Offenlage gem. §§ 3 (2) und 4 (2) BauGB
Beteiligungszeitraum: 29. August bis 30. September 2025
80. Änderung des Flächennutzungsplans - Begründung
80. Änderung des Flächennutzungsplans - Planzeichnung
80. Änderung des Flächennutzungsplans - Umweltbericht
80. Änderung des Flächennutzungsplans - Fachbeitrag
80. Änderung des Flächennutzungsplans - Abwägung
80. Änderung des Flächennutzungsplans - Artenschutzprüfung
Veröffentlichung im Internet und Beteiligung der Behörden und der sonstigen Träger öffentlicher Belange gem. § 4 (2) BauGB, Benachrichtigung über die Veröffentlichung des Bauleitplanes im Internet gem. § 3 (2) Satz 3 BauGB
Die Offenlage erfolgt in der Zeit vom 07. Januar 2026 bis 10. Februar 2026 einschließlich. Bitte beachten Sie das Amtsblatt 25/2025 der Stadt Marsberg.
Der Planungs-, Bau- und Umweltausschuss der Stadt Marsberg hat in seiner Sitzung am 25.11.2025 den Beschluss zur 1. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 4b „Bohm“ im Stadtteil Bredelar gefasst. Die Bauleitplanung findet im beschleunigten Verfahren gem. § 13a BauGB statt, da es sich um eine Maßnahme der Innenentwicklung handelt und die Grundfläche 20.000 m² nicht überschreitet. Auf die Durchführung einer Umweltprüfung und die Anfertigung eines Umweltberichtes wird verzichtet. Von einer frühzeitigen Beteiligung der Öffentlichkeit gem. § 3 (1) BauGB sowie der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange gem. § 4 (1) BauGB wird abgesehen. Der Beschluss wurde gem. § 2 (1) BauGB am 23.12.2025 im Amtsblatt der Stadt Marsberg bekannt gemacht (Amtsblatt 25/2025).
Die o. g. Änderung des Bebauungsplans dient der baulichen Erweiterung des örtlichen Feuerwehrgerätehauses.
Gemäß § 2 (2), § 3 (2) und § 4 (2) BauGB sind die Stellungnahmen der benachbarten Kommunen sowie der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange, deren Aufgabenbereich durch die Planung berührt wird, einzuholen.
Um die Öffentlichkeit und die Träger öffentlicher Belange sowie die Nachbarkommunen über die Planung zu informieren, erfolgt die öffentliche Auslegung gemäß §§ 3 (2) und 4 (2) BauGB durch Auslegung der Vorentwürfe der Planzeichnung und der Begründung.
Wir bitten, Anregungen und Stellungnahmen bis zum 10. Februar 2026 einschließlich an die Adresse bauleitplanung@marsberg.de zu senden.
Zum oben genannten Zeitraum sind die Planunterlagen, bestehend aus Planzeichnung und Planbegründung sowohl im Internet als auch vor Ort im Rathaus einsehbar.
Rathaus, Lillers-Straße 8
34431 Marsberg
Rathaus, Lillers-Straße 8
34431 Marsberg
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34431 Marsberg
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