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Die Bauleitplanung ist das städtebauliche Planungsinstrument zur Steuerung und Ordnung der baulichen und sonstigen Nutzung des Bodens innerhalb einer Gemeinde. Sie ist zweistufig und setzt sich aus dem Flächennutzungsplan (vorbereitender Bauleitplan), der für das gesamte Gemeindegebiet aufgestellt wird und einzelnen Bebauungsplänen (verbindlicher Bauleitplan) zusammen.
Die Bauleitpläne werden in einem förmlichen Verfahren, das im Baugesetzbuch (BauGB) umfassend geregelt ist, aufgestellt; gleiches gilt für Bauleitpläne die geändert, ergänzt oder aufgehoben werden.
Hinweis:
Alle hier gezeigten Bauleitpläne dienen lediglich zu Informationszwecken. Für eine rechtsverbindliche Auskunft wenden Sie sich bitte an das Bauamt der Stadt Marsberg.
Unterhalb sind alle rechtskräftigen Bebauungspläne - nach Stadtteil geordnet - aufgeführt.
Die zugehörigen Übersichten verschaffen jeweils einen ersten Überblick über Lage und Abgrenzung der vorhandenen Bebauungspläne innerhalb des Stadtteils.
Die Bauleitpläne der Stadt Marsberg sind nun über das Bauportal.NRW und den Geoservice des HSK abrufbar.
Nr.6 "Feuerwehrgerätehaus" - Plandarstellung
Nr.6 "Feuerwehrgerätehaus" - Umweltbericht
Nr.6 "Feuerwehrgerätehaus" - Begründung
Nr.6 "Feuerwehrgerätehaus" - Artenschutzrechtlicher Fachbeitrag
Nr.6 "Feuerwehrgerätehaus" - Fachbeitrag Schallschutz
Nr.6 "Feuerwehrgerätehaus" - Schlussbekanntmachung
Nr.6 "Feuerwehrgerätehaus" - Zusammenfassende Erklärung
Rennufer-Meisenberg - Original Plan
Rennufer-Meisenberg - 1. Änderung
Rennufer-Meisenberg - 3. Änderung
Rennufer-Meisenberg - 4. Änderung
Rennufer-Meisenberg - 5. Änderung
Rennufer-Meisenberg - 6. Änderung
Rennufer-Meisenberg - 7. Änderung
Rennufer-Meisenberg - 8. Änderung
Rennufer-Meisenberg - 9. Änderung
Rennufer-Meisenberg - 10. Änderung
Rennufer-Meisenberg - 12. Änderung
Gliederung in Teilbereich Nr. 4a - Wohnen und Nr. 4b - Gewerbe
Am Erlenbach - Original Plan (Teilbereich Nr. 4a)
Am Erlenbach - 1. Änderung (Teilbereich Nr. 4b)
Am Erlenbach - 2. Änderung (Teilbereich Nr. 4a)
Am Erlenbach - 3. Änderung (Teilbereich Nr. 4a)
Am Erlenbach - 4. Änderung (Teilbereich Nr. 4a)
Am Erlenbach - 5. Änderung (Teilbereich Nr. 4a)
Am Erlenbach - 7. Änderung (Teilbereich Nr. 4a)
Am Erlenbach - 9. Änderung (Teilbereich Nr. 4b)
Am Erlenbach - 10. Änderung (Teilbereich Nr. 4a)
Am Erlenbach - 12. Änderung (Teilbereich Nr. 4a)
Am Erlenbach - 13. Änderung (Teilbereich Nr. 4a)
Am Erlenbach - 15. Änderung (Teilbereich Nr. 4a)
Am Erlenbach - 16. Änderung (Teilbereich Nr. 4a)
Am Erlenbach - 17. Änderung (Teilbereich Nr. 4b)
(Parallelverfahren: Bebauungsplan Nr. 6 "Feuerwehrgerätehaus" im Stadtteil Meerhof)
(Parallelverfahren: Bebauungsplan Nr. 5 „Elektro-Tankstelle an der A 44)
Veröffentlichung im Internet und Beteiligung der Behörden und der sonstigen Träger öffentlicher Belange gem. § 4 (2) BauGB, Benachrichtigung über die Veröffentlichung des Bauleitplanes im Internet gem. § 3 (2) Satz 3 BauGB
Die Offenlage erfolgt in der Zeit vom 08. Mai 2026 bis 10. Juni 2026 einschließlich. Bitte beachten Sie das Amtsblatt 10/2026 der Stadt Marsberg.
Der Planungs-, Bau- und Umweltausschuss der Stadt Marsberg hat in seiner Sitzung am 18.03.2025 den Beschluss zur Aufstellung des Bebauungsplanes Nr. 10 „Auf der Haide“ im Stadtteil Giershagen gefasst. Am 17.03.2026 wurde der Beschluss zur 81. Änderung des Flächennutzungsplanes gefasst. Die frühzeitige Beteiligung fand im Zeitraum vom 30. Juni 2025 bis 31. Juli 2025 einschließlich statt. Der Beschluss zur Offenlage wurde am 17.03.2026 gefasst und am 30.04.2026 im Amtsblatt 10/2026 veröffentlicht.
Das Bauleitplanverfahren dient der planungsrechtlichen Sicherung der Erweiterung eines ortsansässigen Gewerbebetriebes.
Gemäß § 2 (2) BauGB, § 3 (2) BauGB und § 4 (2) BauGB sind die Stellungnahmen der benachbarten Kommunen sowie der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange, deren Aufgabenbereich durch die Planung berührt wird, einzuholen
Um die Öffentlichkeit und die Träger öffentlicher Belange sowie die Nachbarkommunen über die Planung zu informieren, erfolgt die öffentliche Auslegung gem. §§ 3 (2) und 4 (2) BauGB durch Auslegung der Entwürfe der Planzeichnungen und Begründungen, des Umweltberichtes, der Artenschutzrechtlichen Prüfung sowie der FFH-Vorverträglichkeitsprüfung.
Wir bitten, Anregungen und Stellungnahmen bis zum 10. Juni 2026 einschließlich an die Adresse btlgngplnngsbr-blnd zu senden.
Zum oben genannten Zeitraum sind die o.g. Planunterlagen sowohl im Internet als auch vor Ort im Rathaus, Amt für Planung und Liegenschaften 2. OG, neben Raum 205 einsehbar.
81. Änderung des Flächennutzungsplans - Planzeichnung
81. Änderung des Flächennutzungsplans - Begründung
81. Änderung des Flächennutzungsplans - Umweltbericht
Bebauungsplan Nr. 10 Auf der Haide im Stadtteil Giershagen - Planzeichnung
Bebauungsplan Nr. 10 Auf der Haide im Stadtteil Giershagen - Begründung
Bebauungsplan Nr. 10 Auf der Haide im Stadtteil Giershagen - Umweltbericht
Bebauungsplan Nr. 10 Auf der Haide im Stadtteil Giershagen - Artenschutzrechtliche Prüfung
Bebauungsplan Nr. 10 Auf der Haide im Stadtteil Giershagen - FFH-Verträglichkeitsvorprüfung
Geotechnisches Gutachten
Veröffentlichung der Bauleitpläne im Internet zur frühzeitigen Beteiligung der Öffetlichkeit gem. § 3 (1) BauGB sowie Beteiligung der Öffentlichkeit gem. § 4 (1) BauGB.
Die frühzeitige Beteiligung erfolgt in der Zeit vom 08. Mai 2026 bis 10. Juni 2026 einschließlich. Bitte beachten Sie das Amtsblatt 10/2026 der Stadt Marsberg.
Der Planungs-, Bau- und Umweltausschuss der Stadt Marsberg hat in seiner Sitzung am 28.01.2025 den Beschluss zur 4. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 17 „Diemeltal“ im Stadtteil Niedermarsberg sowie zur 79. Änderung des Flächennutzungsplanes der Stadt Marsberg gefasst. Die Beschlüsse wurden am 30.04.2026 im Amtsblatt 10/2026 veröffentlicht.
Ziel der Bauleitplanverfahren ist die Errichtung eines Wohnmobilhafens an der Jahnstraße westlich der Bürgerwiese.
Gem. § 2(2) BauGB, § 3 (1) BauGB und § 4 (1) BauGB sind die Stellungnahmen der benachbarten Kommunen sowie der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange, deren Aufgqabenbereich durch die Planung berührt wird, im Rahmen der frühzeitigen Beteiligung einzuholen. Um die Öffentlichkeit sowie die Träger öffentlicher Belange und die Nachbarkommunen über die Planung zu informieren, erfolgt die frühzeitige Beteiligung durch die Bekanntmachung der Entwürfe der Planzeichnungen und Begründungen sowie der Schallimmissionsprognose.
Wir bitten, Anregungen und Stellungnahmen bis zum 10. Juni 2026 einschließlich an die Adresse btlgngdhp-snnstdtd zu senden.
Zum oben genannten Zeitraum sind die o.g. Planunterlagen sowohl im Internet als auch vor Ort im Rathaus, Amt für Planung und Liegenschaften 2. OG, neben Raum 205 einsehbar.
79. Änderung des Flächennutzungsplans - Planzeichnung
79. Änderung des Flächennutzungsplans - Begründung
4. Änderung des Bebauungsplans Nr. 17 Diemeltal im Stadtteil Niedermarsberg - Planzeichnung
4. Änderung des Bebauungsplans Nr. 17 Diemeltal im Stadtteil Niedermarsberg - Begründung
4. Änderung des Bebauungsplans Nr. 17 Diemeltal im Stadtteil Niedermarsberg - Schallimmissionsprognose
1. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 5 „Elektro-Tankstelle an der A 44“ im Stadtteil Meerhof i.V.m. der 82. Änderung des Flächennutzungsplanes der Stadt Marsberg
Veröffentlichung der Bauleitpläne im Internet zur frühzeitigen Beteiligung der Öffentlichkeit gem. § 3(1) BauGB.
Die frühzeitige Beteiligung erfolgt in der Zeit vom 03. Juli 2026 bis 07. August 2026 einschließlich. Bitte beachten Sie das Amtsblatt 13/2026 der Stadt Marsberg.
Der Planungs-, Bau- und Umweltausschuss der Stadt Marsberg hat in seiner Sitzung am 16.06. 2026 den Beschluss zur 1. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 5 „Elektro-Tankstelle an der A 44“ im Stadtteil Meerhof sowie zur 82. Änderung des Flächennutzungsplanes der Stadt Marsberg gefasst. Die Beschlüsse wurden am 29.06.2026 im Amtsblatt 13/2026 veröffentlicht.
Ziel der Bauleitplanverfahren ist die Schaffung der planungsrechtlichen Voraussetzungen für die Erweiterung der bestehenden Ladeinfrastruktur am Standort Meerhof. Hierzu soll das bestehende Sondergebiet für Elektro-Ladeinfrastruktur erweitert und die Entwicklung zusätzlicher Stellplätze mit und ohne Ladefunktion für den Schwerlastverkehr ermöglicht werden.
Gem. §2 (2) BauGB, § 3 (1) BauGB und § 4 (1) BauGB sind die Stellungnahmen der benachbarte Kommunen sowie der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange, deren Aufgabenbereich durch die Planung berührt wird, im Rahmen der frühzeitigen Beteiligung einzuholen. Um die Öffentlichkeit sowie die Träger öffentlicher Belange und die Nachbarkommunen über die Planung zu informieren, erfolgt die frühzeitige Beteiligung durch Bekanntmachung der Vorentwürfe der Planzeichnungen und Begründungen.
Wir bitten, Anregungen und Stellungnahmen bis zum 07. August 2026 einschließlich an die Adresse bauleitplanung@marsberg.de zu senden.
Zum oben genannten Zeitraum sind die Planunterlagen sowohl im Internet als auch vor Ort im Rathaus, Amt für Planung und Liegenschaften 2. OG, neben Raum 205 einsehbar.
Rathaus, Lillers-Straße 8
34431 Marsberg
Rathaus, Lillers-Straße 8
34431 Marsberg
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34431 Marsberg
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