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Die Bauleitplanung ist das städtebauliche Planungsinstrument zur Steuerung und Ordnung der baulichen und sonstigen Nutzung des Bodens innerhalb einer Gemeinde. Sie ist zweistufig und setzt sich aus dem Flächennutzungsplan (vorbereitender Bauleitplan), der für das gesamte Gemeindegebiet aufgestellt wird und einzelnen Bebauungsplänen (verbindlicher Bauleitplan) zusammen.
Die Bauleitpläne werden in einem förmlichen Verfahren, das im Baugesetzbuch (BauGB) umfassend geregelt ist, aufgestellt; gleiches gilt für Bauleitpläne die geändert, ergänzt oder aufgehoben werden.
Hinweis:
Alle hier gezeigten Bauleitpläne dienen lediglich zu Informationszwecken. Für eine rechtsverbindliche Auskunft wenden Sie sich bitte an das Bauamt der Stadt Marsberg.
Unterhalb sind alle rechtskräftigen Bebauungspläne - nach Stadtteil geordnet - aufgeführt.
Die zugehörigen Übersichten verschaffen jeweils einen ersten Überblick über Lage und Abgrenzung der vorhandenen Bebauungspläne innerhalb des Stadtteils.
Die Bauleitpläne der Stadt Marsberg sind nun über das Bauportal.NRW abrufbar.
Niedermarsberg - Kernstadt 1 - Übersicht
Niedermarsberg - Kernstadt 2 - Übersicht
Niedermarsberg - Nord - Übersicht
Rennufer-Meisenberg - Original Plan
Rennufer-Meisenberg - 1. Änderung
Rennufer-Meisenberg - 3. Änderung
Rennufer-Meisenberg - 4. Änderung
Rennufer-Meisenberg - 5. Änderung
Rennufer-Meisenberg - 6. Änderung
Rennufer-Meisenberg - 7. Änderung
Rennufer-Meisenberg - 8. Änderung
Rennufer-Meisenberg - 9. Änderung
Rennufer-Meisenberg - 10. Änderung
Rennufer-Meisenberg - 12. Änderung
Gliederung in Teilbereich Nr. 4a - Wohnen und Nr. 4b - Gewerbe
Am Erlenbach - Original Plan (Teilbereich Nr. 4a)
Am Erlenbach - 1. Änderung (Teilbereich Nr. 4b)
Am Erlenbach - 2. Änderung (Teilbereich Nr. 4a)
Am Erlenbach - 3. Änderung (Teilbereich Nr. 4a)
Am Erlenbach - 4. Änderung (Teilbereich Nr. 4a)
Am Erlenbach - 5. Änderung (Teilbereich Nr. 4a)
Am Erlenbach - 7. Änderung (Teilbereich Nr. 4a)
Am Erlenbach - 9. Änderung (Teilbereich Nr. 4b)
Am Erlenbach - 10. Änderung (Teilbereich Nr. 4a)
Am Erlenbach - 12. Änderung (Teilbereich Nr. 4a)
Am Erlenbach - 13. Änderung (Teilbereich Nr. 4a)
Am Erlenbach - 15. Änderung (Teilbereich Nr. 4a)
Am Erlenbach - 16. Änderung (Teilbereich Nr. 4a)
Am Erlenbach - 17. Änderung (Teilbereich Nr. 4b)
Erneute Beteiligung der Behörden und der sonstigen Träger öffentlicher Belange gem. § 4 (2) BauGB i.V.m. § 4a (3) BauGB
Die erneute Offenlage erfolgt in der Zeit vom 29. August 2025 bis 15. September 2025 einschließlich. Bitte beachten Sie das Amtsblatt 18/2025 der Stadt Marsberg.
Die Offenlage gem. §§ 3 (2) BauGB und 4 (2) i.V.m. § 13a BauGB fand im Zeitraum vom 28. April 2025 bis 30. Mai 2025 einschließlich statt, in diesem Rahmen gingen Stellungnahmen ein. Die von der südwestlich gelegenen Skateranlage ausgehenden Lärmwerte überschreiten im Plangebiet während der Ruhezeiten die zulässigen Immissionsrichtwerte. Zur Lösung des Konflikts sollen die Nutzungszeiten der Anlage in den Ruhezeiten eingeschränkt werden, womit die Grenzwerte für Mischgebiete eingehalten und gesunde Wohnverhältnisse gesichert werden können. Diese Anpassung macht eine erneute, verkürzte Offenlage des Bebauungsplanes nach § 4a (3) BauGB erforderlich.
Wir bitten, Anregungen und Stellungnahmen bis zum 30. September einschließlich an die Adresse btlgngdhp-snnstdtd zu senden, die Stellungnahme ist gem. § 4 (2) Satz 3 BauGB elektronisch zu übermitteln.
Zum oben genannten Zeitraum sind die Planunterlagen, bestehend aus Planzeichnung, Planbegründung, schalltechnischem Gutachten sowie der Abwägung der aus der frühzeitigen Beteiligung eingegangenen Stellungnahmen sowohl im Internet als auch vor Ort im Rathaus einsehbar.
„Die Offenlage erfolgt in der Zeit vom 12. August 2025 bis 12. September 2025 einschließlich. Bitte beachten Sie das Amtsblatt 15/2025 der Stadt Marsberg.
Der Planungs-, Bau- und Umweltausschuss der Stadt Marsberg hat am 28.01.2025 die 6. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 6 „Lichten Eichen“ beschlossen. Ziel der Änderung ist die Erweiterung der überbaubaren Fläche im östlichen Teilbereich des Geltungsbereiches. Um die Öffentlichkeit und die Träger öffentlicher Belange sowie die Nachbarkommunen über die Planung zu informieren, erfolgt die öffentliche Auslegung gemäß §§ 3 (2) und 4 (2) BauGB durch Auslegung der Vorentwürfe der Planzeichnung und der Begründung.
Zum oben genannten Zeitraum sind die Planunterlagen, bestehend aus Planzeichnung und Planbegründung sowohl im Internet als auch vor Ort im Rathaus einsehbar.“
Veröffentlichung im Internet und Beteiligung der Behörden und der sonstigen Träger öffentlicher Belange gem. § 4 (2) BauGB, Benachrichtigung über die Veröffentlichung des Bauleitplanes im Internet gem. § 3 (2) Satz 3 BauGB
Die Offenlage erfolgt in der Zeit vom 29. August 2025 bis 30. September 2025 einschließlich. Bitte beachten Sie das Amtsblatt 18/2025 der Stadt Marsberg.
Der Planungs-, Bau- und Umweltausschuss der Stadt Marsberg hat in seiner Sitzung am24.06.2025 die Offenlegung und Veröffentlichung im Internet der 80. Änderung des Flächennutzungsplanes „Windpark Giershagen“ im Ortsteil Giershagen gem. § 3 (2) BauGB sowie die Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange gem. § 4 (2) BauGB beschlossen.
Die frühzeitige Beteiligung gem. §§ 3 (1) und 4 (1) BauGB fand in der Zeit vom 19.05.2025 bis einschließlich 20.06.2025 statt.
Gemäß § 4 (2) BauGB sind die Stellungnahmen der benachbarten Kommunen sowie der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange, deren Aufgabenbereich durch die Planung berührt wird, einzuholen.
Um die Öffentlichkeit und die Träger öffentlicher Belange sowie die Nachbarkommunen über die Planung zu informieren, erfolgt die öffentliche Auslegung gemäß §§ 3 (2) und 4 (2) BauGB durch Auslegung der Vorentwürfe der Planzeichnung und der Begründung.
Wir bitten, Anregungen und Stellungnahmen bis zum 30. September einschließlich an die Adresse beteiligung@dhp-sennestadt.de zu senden.
Zum oben genannten Zeitraum sind die Planunterlagen, bestehend aus Planzeichnung, Planbegründung, Umweltbericht, artenschutzrechtlichem Fachbeitrag, Fachbeitrag zur Natura-2000-Prüfung sowie der Abwägung der aus der frühzeitigen Beteiligung eingegangenen Stellungnahmen sowohl im Internet als auch vor Ort im Rathaus einsehbar.
80. Änderung des Flächennutzungsplanes in Giershagen Begründung
80. Änderung des Flächennutzungsplanes in Giershagen Artenschutzrechtlicher Fachbeitrag
80. Änderung des Flächennutzungsplanes in Giershagen Fachbeitrag zur Natura 2000-Prüfung
80. Änderung des Flächennutzungsplanes in Giershagen Umweltbericht
80. Änderung des Flächennutzungsplanes in Giershagen Abwägung Stellungnahmen frühzeitige Beteiligung
80. Änderung des Flächennutzungsplanes in Giershagen Entwurf Planblatt
Rathaus, Lillers-Straße 8
34431 Marsberg
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34431 Marsberg
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