Wir verwenden auf dieser Website Cookies, die für den Betrieb der Website notwendig sind und deshalb auch nicht abgewählt werden können. Wenn Sie wissen möchten, welche Cookies das sind, finden Sie diese einzeln im Datenschutz aufgelistet. Unsere Webseite nutzt weiterhin externe Komponenten (YouTube-Videos, Google Analytics), die ebenfalls Cookies setzen. Durch das Laden externer Komponenten können Daten über Ihr Verhalten von Dritten gesammelt werden, weshalb wir Ihre Zustimmung benötigen. Ohne Ihre Erlaubnis kann es zu Einschränkungen bei Inhalt und Bedienung kommen. Detaillierte Informationen finden Sie in unserer Datenschutzerklärung.

Die Bauleitplanung ist das städtebauliche Planungsinstrument zur Steuerung und Ordnung der baulichen und sonstigen Nutzung des Bodens innerhalb einer Gemeinde. Sie ist zweistufig und setzt sich aus dem Flächennutzungsplan (vorbereitender Bauleitplan), der für das gesamte Gemeindegebiet aufgestellt wird und einzelnen Bebauungsplänen (verbindlicher Bauleitplan) zusammen.
Die Bauleitpläne werden in einem förmlichen Verfahren, das im Baugesetzbuch (BauGB) umfassend geregelt ist, aufgestellt; gleiches gilt für Bauleitpläne die geändert, ergänzt oder aufgehoben werden.
Hinweis:
Alle hier gezeigten Bauleitpläne dienen lediglich zu Informationszwecken. Für eine rechtsverbindliche Auskunft wenden Sie sich bitte an das Bauamt der Stadt Marsberg.
Unterhalb sind alle rechtskräftigen Bebauungspläne - nach Stadtteil geordnet - aufgeführt.
Die zugehörigen Übersichten verschaffen jeweils einen ersten Überblick über Lage und Abgrenzung der vorhandenen Bebauungspläne innerhalb des Stadtteils.
Die Bauleitpläne der Stadt Marsberg sind nun über das Bauportal.NRW und den Geoservice des HSK abrufbar.
Nr.6 "Feuerwehrgerätehaus" - Plandarstellung
Nr.6 "Feuerwehrgerätehaus" - Umweltbericht
Nr.6 "Feuerwehrgerätehaus" - Begründung
Nr.6 "Feuerwehrgerätehaus" - Artenschutzrechtlicher Fachbeitrag
Nr.6 "Feuerwehrgerätehaus" - Fachbeitrag Schallschutz
Nr.6 "Feuerwehrgerätehaus" - Schlussbekanntmachung
Nr.6 "Feuerwehrgerätehaus" - Zusammenfassende Erklärung
Rennufer-Meisenberg - Original Plan
Rennufer-Meisenberg - 1. Änderung
Rennufer-Meisenberg - 3. Änderung
Rennufer-Meisenberg - 4. Änderung
Rennufer-Meisenberg - 5. Änderung
Rennufer-Meisenberg - 6. Änderung
Rennufer-Meisenberg - 7. Änderung
Rennufer-Meisenberg - 8. Änderung
Rennufer-Meisenberg - 9. Änderung
Rennufer-Meisenberg - 10. Änderung
Rennufer-Meisenberg - 12. Änderung
Gliederung in Teilbereich Nr. 4a - Wohnen und Nr. 4b - Gewerbe
Am Erlenbach - Original Plan (Teilbereich Nr. 4a)
Am Erlenbach - 1. Änderung (Teilbereich Nr. 4b)
Am Erlenbach - 2. Änderung (Teilbereich Nr. 4a)
Am Erlenbach - 3. Änderung (Teilbereich Nr. 4a)
Am Erlenbach - 4. Änderung (Teilbereich Nr. 4a)
Am Erlenbach - 5. Änderung (Teilbereich Nr. 4a)
Am Erlenbach - 7. Änderung (Teilbereich Nr. 4a)
Am Erlenbach - 9. Änderung (Teilbereich Nr. 4b)
Am Erlenbach - 10. Änderung (Teilbereich Nr. 4a)
Am Erlenbach - 12. Änderung (Teilbereich Nr. 4a)
Am Erlenbach - 13. Änderung (Teilbereich Nr. 4a)
Am Erlenbach - 15. Änderung (Teilbereich Nr. 4a)
Am Erlenbach - 16. Änderung (Teilbereich Nr. 4a)
Am Erlenbach - 17. Änderung (Teilbereich Nr. 4b)
(Parallelverfahren: Bebauungsplan Nr. 6 "Feuerwehrgerätehaus" im Stadtteil Meerhof)
(Parallelverfahren: Bebauungsplan Nr. 5 „Elektro-Tankstelle an der A 44)
Veröffentlichung im Internet und Beteiligung der Behörden und der sonstigen Träger öffentlicher Belange gem. § 4 (2) BauGB, Benachrichtigung über die Veröffentlichung des Bauleitplanes im Internet gem. § 3 (2) Satz 3 BauGB
Die Offenlage erfolgt in der Zeit vom 08. Mai 2026 bis 10. Juni 2026 einschließlich. Bitte beachten Sie das Amtsblatt 10/2026 der Stadt Marsberg.
Der Planungs-, Bau- und Umweltausschuss der Stadt Marsberg hat in seiner Sitzung am 18.03.2025 den Beschluss zur Aufstellung des Bebauungsplanes Nr. 10 „Auf der Haide“ im Stadtteil Giershagen gefasst. Am 17.03.2026 wurde der Beschluss zur 81. Änderung des Flächennutzungsplanes gefasst. Die frühzeitige Beteiligung fand im Zeitraum vom 30. Juni 2025 bis 31. Juli 2025 einschließlich statt. Der Beschluss zur Offenlage wurde am 17.03.2026 gefasst und am 30.04.2026 im Amtsblatt 10/2026 veröffentlicht.
Das Bauleitplanverfahren dient der planungsrechtlichen Sicherung der Erweiterung eines ortsansässigen Gewerbebetriebes.
Gemäß § 2 (2) BauGB, § 3 (2) BauGB und § 4 (2) BauGB sind die Stellungnahmen der benachbarten Kommunen sowie der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange, deren Aufgabenbereich durch die Planung berührt wird, einzuholen
Um die Öffentlichkeit und die Träger öffentlicher Belange sowie die Nachbarkommunen über die Planung zu informieren, erfolgt die öffentliche Auslegung gem. §§ 3 (2) und 4 (2) BauGB durch Auslegung der Entwürfe der Planzeichnungen und Begründungen, des Umweltberichtes, der Artenschutzrechtlichen Prüfung sowie der FFH-Vorverträglichkeitsprüfung.
Wir bitten, Anregungen und Stellungnahmen bis zum 10. Juni 2026 einschließlich an die Adresse btlgngplnngsbr-blnd zu senden.
Zum oben genannten Zeitraum sind die o.g. Planunterlagen sowohl im Internet als auch vor Ort im Rathaus, Amt für Planung und Liegenschaften 2. OG, neben Raum 205 einsehbar.
81. Änderung des Flächennutzungsplans - Planzeichnung
81. Änderung des Flächennutzungsplans - Begründung
81. Änderung des Flächennutzungsplans - Umweltbericht
Bebauungsplan Nr. 10 Auf der Haide im Stadtteil Giershagen - Planzeichnung
Bebauungsplan Nr. 10 Auf der Haide im Stadtteil Giershagen - Begründung
Bebauungsplan Nr. 10 Auf der Haide im Stadtteil Giershagen - Umweltbericht
Bebauungsplan Nr. 10 Auf der Haide im Stadtteil Giershagen - Artenschutzrechtliche Prüfung
Bebauungsplan Nr. 10 Auf der Haide im Stadtteil Giershagen - FFH-Verträglichkeitsvorprüfung
Geotechnisches Gutachten
Veröffentlichung der Bauleitpläne im Internet zur frühzeitigen Beteiligung der Öffetlichkeit gem. § 3 (1) BauGB sowie Beteiligung der Öffentlichkeit gem. § 4 (1) BauGB.
Die frühzeitige Beteiligung erfolgt in der Zeit vom 08. Mai 2026 bis 10. Juni 2026 einschließlich. Bitte beachten Sie das Amtsblatt 10/2026 der Stadt Marsberg.
Der Planungs-, Bau- und Umweltausschuss der Stadt Marsberg hat in seiner Sitzung am 28.01.2025 den Beschluss zur 4. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 17 „Diemeltal“ im Stadtteil Niedermarsberg sowie zur 79. Änderung des Flächennutzungsplanes der Stadt Marsberg gefasst. Die Beschlüsse wurden am 30.04.2026 im Amtsblatt 10/2026 veröffentlicht.
Ziel der Bauleitplanverfahren ist die Errichtung eines Wohnmobilhafens an der Jahnstraße westlich der Bürgerwiese.
Gem. § 2(2) BauGB, § 3 (1) BauGB und § 4 (1) BauGB sind die Stellungnahmen der benachbarten Kommunen sowie der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange, deren Aufgqabenbereich durch die Planung berührt wird, im Rahmen der frühzeitigen Beteiligung einzuholen. Um die Öffentlichkeit sowie die Träger öffentlicher Belange und die Nachbarkommunen über die Planung zu informieren, erfolgt die frühzeitige Beteiligung durch die Bekanntmachung der Entwürfe der Planzeichnungen und Begründungen sowie der Schallimmissionsprognose.
Wir bitten, Anregungen und Stellungnahmen bis zum 10. Juni 2026 einschließlich an die Adresse btlgngdhp-snnstdtd zu senden.
Zum oben genannten Zeitraum sind die o.g. Planunterlagen sowohl im Internet als auch vor Ort im Rathaus, Amt für Planung und Liegenschaften 2. OG, neben Raum 205 einsehbar.
79. Änderung des Flächennutzungsplans - Planzeichnung
79. Änderung des Flächennutzungsplans - Begründung
4. Änderung des Bebauungsplans Nr. 17 Diemeltal im Stadtteil Niedermarsberg - Planzeichnung
4. Änderung des Bebauungsplans Nr. 17 Diemeltal im Stadtteil Niedermarsberg - Begründung
4. Änderung des Bebauungsplans Nr. 17 Diemeltal im Stadtteil Niedermarsberg - Schallimmissionsprognose
1. Änderung des Bebauungsplans Nr. 4 „Südwestlich der Antoni-uskapelle“ im Stadtteil Essentho
Erneute Offenlage des Planentwurfs mit seinen Bestandteilen im Internet ge-mäß § 4a (3) Baugesetzbuch (BauGB) i.V.m. § 3 (2) BauGB und Beteiligung der Be-hörden und der sonstigen Träger öffentlicher Belange gem. § 4 (2) BauGB sowie der Nachbargemeinden gem. § 2 (2) BauGB
Die erneute Offenlage erfolgt in der Zeit vom 20. Mai 2026 bis 22. Juni 2026 einschließlich. Bitte beachten Sie das Amtsblatt 11/2026 der Stadt Marsberg.
Der Planungs-, Bau- und Umweltausschuss der Stadt Marsberg hat in seiner Sitzung am 11.September 2018 den Beschluss zur 1 Änderung des Bebauungsplans Nr. 4 „Südwestlich der Antoniuskapelle“ gefasst. Die Bauleitplanung findet im beschleunigten Verfahren gem. § 13a BauGB statt, da durch die Änderung des Bauleitplans die Grundzüge der Planung nicht berührt werden. Auf die Durchführung einer Umweltprüfung und die Anfertigung eines Umweltberichts wird verzichtet. Von einer frühzeitigen Beteiligung der Öffentlichkeit gem. § 3 (1) BauGB sowie der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange gem. § 4 (1) BauGB wird abgesehen. Der Äderungsbeschluss wurde gem. § 2 (1) BauGB am 04. Dezember 2018 im Amtsblatt der Stadt Marsberg bekannt gemacht (Amtsblatt 14/2018).
Das Planverfahren beinhaltet zwei Änderungspunkte:
Einerseits sollen die planungsrechtlichen Voraussetzungen für geeignete Grundstückszu-schnitte in dem nördlich anschließenden Wohnbaugebiet „Westlich der Goldbuschstraße“ ge-schaffen werden.
Andererseits soll ein für die Oberflächenentwässerung erforderliches Regenrückhaltebecken planungsrechtlich verankert werden.
Der Änderungsbereich umfasst die Grundstücke Gemarkung Essentho, Flur 2, Flurstücke 537 teilweise (tlw.), 538 tlw., 539 tlw., 540 tlw., 541 tlw. und 542 tlw. Er ist im derzeit gültigen Bebauungsplan als „Private Grünfläche“ dargestellt. Zukünftig soll in Teilbereichen eine Aus-weisung als „Allgemeines Wohngebiet“ und „Flächen für die Abwasserbeseitigung – Rückhal-tung von Niederschlagswasser“ erfolgen. Eine Bebauung der Neuausweisung „Allgemeines Wohngebiet“ wird durch die Änderung nicht ermöglicht, sie dient der Anlage von Hausgärten.
Die Planunterlagen haben in der Zeit vom 11. Dezember 2018 bis 15. Januar 2019 einschließ-lich öffentlich ausgelegen. Auf Hinweis der Unteren Naturschutzbehörde des Hochsauerland-kreises wurden die Planunterlagen um eine vertiefende Betrachtungsweise hinsichtlich des Artenschutzes ergänzt. Auf Hinweis des Geologischen Dienstes NRW wurden die Planunter-lagen um Angaben zum Baugrund und Bodenschutz erweitert.
Somit erfolgt nun eine erneute Beteiligung der Öffentlichkeit und der Behörden und benach-barten Gemeinden gem. § 4a (3) BauGB.
Zu diesem Zweck werden die Entwürfe der Planzeichnung und der Begründung nebst FFH-Verträglichkeitsstudie sowie die, während der Veröffentlichung im Jahr 2018 / 2019 gem. § 3 (2) BauGB eingegangenen, abwägungsrelevanten Stellungnahmen erneut im Internet veröf-fentlicht.
Wir bitten, Anregungen und Stellungnahmen bis zum 22. Juni 2026 einschließlich an die Ad-resse bauleitplanung@marsberg.de zu senden.
Zum oben genannten Zeitraum sind die Planunterlagen, bestehend aus Planzeichnung und Planbegründung nebst FFH-Verträglichkeitsstudie und den während der Veröffentlichung gem. § 3 (2) BauGB eingegangenen Stellungnahmen sowohl im Internet als auch vor Ort im Rathaus, Amt für Planung und Liegenschaften 2. OG, neben Raum 205 einsehbar.
1. Änderung Nr. 4 „Südwestlich der Antoniuskapelle“ im Stadtteil Essentho– Planzeichnung
1. Änderung Nr. 4 „Südwestlich der Antoniuskapelle“ im Stadtteil Essentho - Begründung
1. Änderung Nr. 4 „Südwestlich der Antoniuskapelle“ im Stadtteil Essentho – FFH-Verträglichkeitsstudie
1. Änderung Nr. 4 „Südwestlich der Antoniuskapelle“ im Stadtteil Essentho - Stellungnahme HSK vom 09.01.2019
1. Änderung Nr. 4 „Südwestlich der Antoniuskapelle“ im Stadtteil Essentho -Stellungnahme Geolog. Dienst vom 14.01.2019
1. Änderung Nr. 4 „Südwestlich der Antoniuskapelle“ im Stadtteil Essentho – Bekanntmachung, Auszug aus dem Amtsblatt 11/2026
Rathaus, Lillers-Straße 8
34431 Marsberg
Rathaus, Lillers-Straße 8
34431 Marsberg
Rathaus, Lillers-Straße 8
34431 Marsberg
Sie erreichen alle Mitarbeiter unter der Sammel E-Mail Adresse