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Die Bauleitplanung ist das städtebauliche Planungsinstrument zur Steuerung und Ordnung der baulichen und sonstigen Nutzung des Bodens innerhalb einer Gemeinde. Sie ist zweistufig und setzt sich aus dem Flächennutzungsplan (vorbereitender Bauleitplan), der für das gesamte Gemeindegebiet aufgestellt wird und einzelnen Bebauungsplänen (verbindlicher Bauleitplan) zusammen.
Die Bauleitpläne werden in einem förmlichen Verfahren, das im Baugesetzbuch (BauGB) umfassend geregelt ist, aufgestellt; gleiches gilt für Bauleitpläne die geändert, ergänzt oder aufgehoben werden.
Hinweis:
Alle hier gezeigten Bauleitpläne dienen lediglich zu Informationszwecken. Für eine rechtsverbindliche Auskunft wenden Sie sich bitte an das Bauamt der Stadt Marsberg.
Unterhalb sind alle rechtskräftigen Bebauungspläne - nach Stadtteil geordnet - aufgeführt.
Die zugehörigen Übersichten verschaffen jeweils einen ersten Überblick über Lage und Abgrenzung der vorhandenen Bebauungspläne innerhalb des Stadtteils.
Die Bauleitpläne der Stadt Marsberg sind nun über das Bauportal.NRW abrufbar.
Niedermarsberg - Kernstadt 1 - Übersicht
Niedermarsberg - Kernstadt 2 - Übersicht
Niedermarsberg - Nord - Übersicht
Rennufer-Meisenberg - Original Plan
Rennufer-Meisenberg - 1. Änderung
Rennufer-Meisenberg - 3. Änderung
Rennufer-Meisenberg - 4. Änderung
Rennufer-Meisenberg - 5. Änderung
Rennufer-Meisenberg - 6. Änderung
Rennufer-Meisenberg - 7. Änderung
Rennufer-Meisenberg - 8. Änderung
Rennufer-Meisenberg - 9. Änderung
Rennufer-Meisenberg - 10. Änderung
Rennufer-Meisenberg - 12. Änderung
Gliederung in Teilbereich Nr. 4a - Wohnen und Nr. 4b - Gewerbe
Am Erlenbach - Original Plan (Teilbereich Nr. 4a)
Am Erlenbach - 1. Änderung (Teilbereich Nr. 4b)
Am Erlenbach - 2. Änderung (Teilbereich Nr. 4a)
Am Erlenbach - 3. Änderung (Teilbereich Nr. 4a)
Am Erlenbach - 4. Änderung (Teilbereich Nr. 4a)
Am Erlenbach - 5. Änderung (Teilbereich Nr. 4a)
Am Erlenbach - 7. Änderung (Teilbereich Nr. 4a)
Am Erlenbach - 9. Änderung (Teilbereich Nr. 4b)
Am Erlenbach - 10. Änderung (Teilbereich Nr. 4a)
Am Erlenbach - 12. Änderung (Teilbereich Nr. 4a)
Am Erlenbach - 13. Änderung (Teilbereich Nr. 4a)
Am Erlenbach - 15. Änderung (Teilbereich Nr. 4a)
Am Erlenbach - 16. Änderung (Teilbereich Nr. 4a)
Am Erlenbach - 17. Änderung (Teilbereich Nr. 4b)
„Die frühzeitige Beteiligung erfolgt in der Zeit vom 30. Juni 2025 bis 31. Juli 2025 einschließlich. Bitte beachten Sie das Amtsblatt 12/2025 der Stadt Marsberg.
Der Planungs-, Bau- und Umweltausschuss der Stadt Marsberg hat am 18.03.2025 die Neuaufstellung des Bebauungsplanes Nr. 10 „Gewerbegebiet Giershagen“ beschlossen. Ziel der Aufstellung ist die planungsrechtliche Sicherung der Erweiterung eines örtlichen Gewerbebetriebes. Um die Öffentlichkeit in einem möglichst frühen Stadium über die Planung zu informieren, erfolgt die frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit gemäß § 3 (1) BauGB durch Auslegung der Vorentwürfe der Planzeichnung und der Begründung. Umweltrelevante Fachgutachten werden in der Offenlage gemäß § 3 (2) BauGB ergänzt.
Nach § 3 Abs. 1 BauGB sollen die Bürger frühzeitig über Ziele, Zwecke und Auswirkungen der Planung sowie über etwaige Planungsalternativen unterrichtet werden. Zudem soll den Bürgern Gelegenheit zur frühzeitigen Äußerung und Erörterung gegeben werden. Die Öffentlichkeitsbeteiligung gem. § 3 Abs. 1 BauGB dient in diesem Sinne dazu, in einem frühen Verfahrensstadium die relevanten privaten Belange möglichst umfassend zu sammeln und damit eine ordnungsgemäße Abwägungsentscheidung der Gemeinde nach § 1 Abs. 7 BauGB zu ermöglichen.
Zum oben genannten Zeitraum sind die Planunterlagen, bestehend aus Planzeichnung und Planbegründung sowohl im Internet als auch vor Ort im Rathaus einsehbar.“
Rathaus, Lillers-Straße 8
34431 Marsberg
Rathaus, Lillers-Straße 8
34431 Marsberg
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34431 Marsberg
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