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Die Bauleitplanung ist das städtebauliche Planungsinstrument zur Steuerung und Ordnung der baulichen und sonstigen Nutzung des Bodens innerhalb einer Gemeinde. Sie ist zweistufig und setzt sich aus dem Flächennutzungsplan (vorbereitender Bauleitplan), der für das gesamte Gemeindegebiet aufgestellt wird und einzelnen Bebauungsplänen (verbindlicher Bauleitplan) zusammen.
Die Bauleitpläne werden in einem förmlichen Verfahren, das im Baugesetzbuch (BauGB) umfassend geregelt ist, aufgestellt; gleiches gilt für Bauleitpläne die geändert, ergänzt oder aufgehoben werden.
Hinweis:
Alle hier gezeigten Bauleitpläne dienen lediglich zu Informationszwecken. Für eine rechtsverbindliche Auskunft wenden Sie sich bitte an das Bauamt der Stadt Marsberg.
Unterhalb sind alle rechtskräftigen Bebauungspläne - nach Stadtteil geordnet - aufgeführt.
Die zugehörigen Übersichten verschaffen jeweils einen ersten Überblick über Lage und Abgrenzung der vorhandenen Bebauungspläne innerhalb des Stadtteils.
Die Bauleitpläne der Stadt Marsberg sind nun über das Bauportal.NRW und den Geoservice des HSK abrufbar.
Nr.6 "Feuerwehrgerätehaus" - Plandarstellung
Nr.6 "Feuerwehrgerätehaus" - Umweltbericht
Nr.6 "Feuerwehrgerätehaus" - Begründung
Nr.6 "Feuerwehrgerätehaus" - Artenschutzrechtlicher Fachbeitrag
Nr.6 "Feuerwehrgerätehaus" - Fachbeitrag Schallschutz
Nr.6 "Feuerwehrgerätehaus" - Schlussbekanntmachung
Nr.6 "Feuerwehrgerätehaus" - Zusammenfassende Erklärung
Rennufer-Meisenberg - Original Plan
Rennufer-Meisenberg - 1. Änderung
Rennufer-Meisenberg - 3. Änderung
Rennufer-Meisenberg - 4. Änderung
Rennufer-Meisenberg - 5. Änderung
Rennufer-Meisenberg - 6. Änderung
Rennufer-Meisenberg - 7. Änderung
Rennufer-Meisenberg - 8. Änderung
Rennufer-Meisenberg - 9. Änderung
Rennufer-Meisenberg - 10. Änderung
Rennufer-Meisenberg - 12. Änderung
Gliederung in Teilbereich Nr. 4a - Wohnen und Nr. 4b - Gewerbe
Am Erlenbach - Original Plan (Teilbereich Nr. 4a)
Am Erlenbach - 1. Änderung (Teilbereich Nr. 4b)
Am Erlenbach - 2. Änderung (Teilbereich Nr. 4a)
Am Erlenbach - 3. Änderung (Teilbereich Nr. 4a)
Am Erlenbach - 4. Änderung (Teilbereich Nr. 4a)
Am Erlenbach - 5. Änderung (Teilbereich Nr. 4a)
Am Erlenbach - 7. Änderung (Teilbereich Nr. 4a)
Am Erlenbach - 9. Änderung (Teilbereich Nr. 4b)
Am Erlenbach - 10. Änderung (Teilbereich Nr. 4a)
Am Erlenbach - 12. Änderung (Teilbereich Nr. 4a)
Am Erlenbach - 13. Änderung (Teilbereich Nr. 4a)
Am Erlenbach - 15. Änderung (Teilbereich Nr. 4a)
Am Erlenbach - 16. Änderung (Teilbereich Nr. 4a)
Am Erlenbach - 17. Änderung (Teilbereich Nr. 4b)
(Parallelverfahren: Bebauungsplan Nr. 6 "Feuerwehrgerätehaus" im Stadtteil Meerhof)
(Parallelverfahren: Bebauungsplan Nr. 5 „Elektro-Tankstelle an der A 44)
Erneute Veröffentlichung im Internet und Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange gem. §§ 3 (2) und 4 (2) BauGB i.V.m. § 4a (3) BauGB
Die erneute Offenlage erfolgt im Zeitraum vom 05. Oktober 2026 bis 06. November 2026 einschließlich. Bitte beachten Sie das Amtsblatt 17/2026 der Stadt Marsberg.
Der Planungs-, Bau- und Umweltausschuss der Stadt Marsberg hat in seiner Sitzung am 08.09.2026 beschlossen, für den überarbeiteten Entwurf der 70. Änderung des Flächennutzungsplanes der Stadt Marsberg eine erneute öffentliche Auslegung gem. § 3 (2) BauGB sowie die erneute Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange gemäß § 4 (2) BauGB i.V.m. § 4a (3) BauGB durchzuführen. Die Beteiligung der Öffentlichkeit sowie der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange gemäß §§ 3(2) und 4 (2) BauGB wurde bereits im Zeitraum vom 11.01.2024 bis einschließlich 12.02.2024 durchgeführt.
Das Bauleitplanverfahren dient der Rücknahme nicht benötigter bzw. nicht aktivierbarer gewerblicher Bauflächenreserven. Der Geltungsbereich der 70. Änderung des Flächennutzungsplanes umfasst Teilgeltungsbereiche in den Stadtteilen Bredelar und Obermarsberg.
Gemäß §§ (2) und 4 (2) BauGB i.V.m. § 4a (3) BauGB erfolgt die erneute Beteiligung der Öffentlichkeit sowie der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange. Um die Öffentlichkeit und die Träger öffentlicher Belange über die überarbeitete Planung zu informieren, erfolgt die öffentliche Auslegung gem. §§ 3 (2) und 4 (2) BauGB durch Auslegung des Entwurfs der Planzeichnung mit Begründung, Umweltbericht und artenschutzrechtlichem Fachbeitrag. Wir bitten, Anregungen und Stellungnahmen bis zum 06. November 2026 an die Adresse bltplnngmrsbrgd zu senden.
Zum oben genannten Zeitraum sind die Planunterlagen sowohl im Internet, als auch vor Ort im Rathaus im Amt für Planung und Liegenschaften, 2. OG, neben Raum 205 einsehbar.
Veröffentlichung im Internet und Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange gem. § 4 (2) BauGB, Benachrichtigung über die Veröffentlichung des Bauleitplanes im Internet gem. § 3 (2) BauGB)
Die Offenlage erfolgt im Zeitraum vom 05. Oktober 2026 bis 06. November 2026 einschließlich. Bitte beachten Sie das Amtsblatt 17/2026 der Stadt Marsberg.
Der Planungs-, Bau- und Umweltausschuss der Stadt Marsberg hat in seiner Sitzung am 26.03.2026 den Beschluss zur Aufstellung der 2. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 3 „Vor dem Bruch“ im Stadtteil Essentho gefasst. Die Änderung des Bebauungsplanes wird im vereinfachten Verfahren gemäß § 13 BauGB durchgeführt. Gemäß § 13 (3) BauGB wird von der Durchführung einer Umweltprüfung und der Erstellung eines Umweltberichts abgesehen. Von der frühzeitigen Beteiligung der Öffentlichkeit gemäß § 3 (1) BauGB sowie der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange gemäß § 4 (1) BauGB wurde abgesehen. Der Beschluss zur Änderung des Bebauungsplanes wurde gemäß § 2 (1) BauGB am 24.09.2026 im Amtsblatt 17/2026 der Stadt Marsberg bekannt gemacht.
Das Bauleitplanverfahren dient der Änderung einer textlichen Festsetzung zur Zulässigkeit von Betriebsarten im östlichen Teilbereich des Gewerbegebietes, um eine gewerbliche Ansiedelung zu ermöglichen.
Gemäß § 2 (2), BauGB, § 3 (2) BauGB und § 4 (2) BauGB sind die Stellungnahmen der benachbarten Kommunen sowie der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange, deren Aufgabenbereich durch die Planung berührt wird, einzuholen. Um die Öffentlichkeit und die Träger öffentlicher Belange sowie die Nachbarkommunen über die Planung zu informieren, erfolgt die öffentliche Auslegung gemäß §§ 3 (2) und 4 (2) BauGB durch Auslegung der Entwürfe der Planzeichnung sowie der Begründung. Wir bitten, Anregungen und Stellungnahmen bis zum 06. November 2026 an die Adresse bauleitplanung@marsberg.de zu senden.
Zum oben genannten Zeitraum sind die Planunterlagen sowohl im Internet, als auch vor Ort im Rathaus im Amt für Planung und Liegenschaften, 2. OG, neben Raum 205 einsehbar.
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Rathaus, Lillers-Straße 8
34431 Marsberg
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34431 Marsberg
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