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Willkommen im Stadtarchiv Marsberg.
Das Stadtarchiv Marsberg ist ein Ort der geschichtlichen Begegnung, der geschichtlichen Recherche und der Geschichtsarbeit.
Die Stadt Marsberg besitzt ein überaus umfangreiches und wertvolles Archiv das in vielen Teilen eine nahezu vollständige Überlieferung darstellt. Hinsichtlich der bedeutenden Stadtgeschichte Marsbergs für den gesamten westfälischen Raum ist das Archiv einmalig.
Ihr Ansprechpartner:
Stadtarchiv, Trift 2
34431 Marsberg
Das Archiv der Stadt Marsberg umfasst einen umfangreichen und wertvollen Bestand, der in vielen Bereichen eine nahezu vollständige Überlieferung darstellt. Besonders im Hinblick auf die Bedeutung der Stadtgeschichte für den westfälischen Raum ist das Archiv einzigartig.
Die Bestände des Stadtarchivs, insbesondere der Obermarsberger Teil, wurden erstmals 1840 systematisch von dem Marsberger Richter Petrasch in einem Repertorium erfasst. Petrasch gliederte das Archiv in sieben Abteilungen und erstellte insgesamt 188 Verzeichnungseinheiten.
1874 führte der Direktor des Staatsarchivs Münster, Roger Wilmans, eine Archivinspektion durch. Er stellte fest, dass bei der Zerstörung der Stadt durch die Schweden im Jahr 1646 auch das Archiv nahezu vollständig vernichtet wurde.
Die sorgfältige Bearbeitung von 1840 blieb jedoch nicht von unvorhergesehenen Verlusten verschont. Bei einer Revision um 1900 zeigte sich, dass bereits 35 der 188 von Petrasch aufgeführten Archivalien fehlten.
1985 wurde eine Revision der preußischen Liegeaktenregistratur des Amtes Niedermarsberg aus den Jahren 1815 bis 1932 vorgenommen. Dabei stellte sich heraus, dass von den rund 1.400 Archivalien, die nach dem Zweiten Weltkrieg noch existierten, bereits mehr als 40 spurlos verschwunden waren.
Im Jahr 1987 führte Dr. Horst Conrad vom Landschaftsverband Westfalen-Lippe (LWL) eine erneute Inspektion und Revision des Obermarsberger Archivs durch. Dr. Conrad kam zu dem Ergebnis, dass die Aufbewahrung des Archivs in einem offenen Flur der Stadtsparkasse offenbar nicht den nötigen Standards für eine langfristige Bestandssicherung entsprach.
Mit der kommunalen Neugliederung 1975 wurden auch die Archivbestände der vier ehemals zum Amt Wünnenberg im Kreis Büren gehörenden Gemeinden in die Stadt Marsberg integriert. Dies führte zu intensiven Überlegungen in der Stadtverwaltung und im Stadtrat über den zukünftigen Umgang mit den Altregistraturen. Man kam zu der Erkenntnis, dass eine systematische Aufbereitung und Archivierung der Altakten von großer Bedeutung für die ordnungsgemäße Verwaltung und die Sicherstellung der historischen Überlieferung sei.
Diese Aufgabe wurde zunächst im Rahmen einer mehrjährigen Arbeitsbeschaffungsmaßnahme begonnen.
Am 15. Mai 1991 wurde das Stadtarchiv Marsberg offiziell eingerichtet und mit einer hauptamtlichen Archivleitung besetzt.
Amt Niedermarsberg und Stadt Obermarsberg
Bis 1802 gehörte das Gebiet zum kurkölnischen Herzogtum Westfalen. Von 1802 bis 1816 war es Teil des Großherzogtums Hessen. Ab 1816 gehörte es zur preußischen Provinz Westfalen und zum Kreis Brilon. Seit 1975 gehört es zum Hochsauerlandkreis.
Essentho, Meerhof, Oesdorf und Westheim
Bis 1802 gehörten diese Gebiete zum Fürstbistum Paderborn. Von 1803 bis 1806 war es preußisches Erbfürstentum Paderborn. Zwischen 1807 und 1813 gehörte das Gebiet zum Königreich Westfalen. Von 1813 bis 1815 war es Teil des preußischen Gouvernements zwischen Weser und Rhein. Ab 1815 bis 1946 gehörte es zur preußischen Provinz Westfalen und bis 1974 zum Kreis Büren.
Bestand A
Bestand B
Bestand C
Bestand D
Bestand E
Bestand F
Protokollbücher
Findbücher/Karteikarten zu allen aufgeführten Beständen
Findbücher der vier im Stadtgebiet befindlichen Adelsarchive/Privatarchive
Das Stadtarchiv Marsberg ist eine öffentliche Einrichtung der Stadt Marsberg. Jedem Interessierten steht der Lesesaal mit einer umfangreichen Präsenzbibliothek zur Geschichte der Stadt Marsberg während der Öffnungszeiten nach Terminabsprache unter 02992- 602 430 kostenlos zur Verfügung.
Eine Einsichtnahme in die vorhandenen Archivalien ist jederzeit möglich, wenn der Benutzung keine Einschränkungs- und Versagungsgründe entgegenstehen. Dies trifft zum Beispiel zu, wenn schutzwürdige Belange Dritter verletzt werden könnten oder wenn der Erhaltungszustand des Archiv-, Bibliotheks- und Sammlungsgutes eine Benutzung verbietet.
Die Dokumente sind durch Findmittel erschlossen.
Ablichtungen sind möglich.