Sie möchten sich an einem Vergabeverfahren der Stadt Marsberg beteiligen? Hier finden Sie Hinweise zu Ausschreibungen, Teilnahmebedingungen und zum Ablauf von Vergabeverfahren.
Die Stadt Marsberg vergibt regelmäßig Aufträge an Unternehmen, Handwerksbetriebe, Dienstleister sowie freiberuflich Tätige. Interessierte Unternehmen sind eingeladen, sich an den veröffentlichten Vergabeverfahren der Stadt Marsberg zu beteiligen.
Wo finde ich aktuelle Ausschreibungen?
Öffentliche Ausschreibungen und Verfahren mit Teilnahmewettbewerb werden auf der Vergabeplattform subreport bekannt gemacht.
Bitte beachten Sie: Nicht jeder Auftrag der Stadt Marsberg wird öffentlich ausgeschrieben. Je nach Art und Höhe des Auftrags können nach den geltenden Vergaberegelungen auch andere Vergabeverfahren durchgeführt oder Unternehmen unmittelbar zur Abgabe eines Angebotes aufgefordert werden.
Wie kann ich mich beteiligen?
Alle für ein konkretes Vergabeverfahren maßgeblichen Informationen ergeben sich aus der jeweiligen Bekanntmachung und den dazugehörigen Vergabeunterlagen.
Dort finden Sie insbesondere Angaben zu
Bitte beachten Sie die in den Vergabeunterlagen genannten Vorgaben und Fristen. Verspätet oder nicht entsprechend den Vorgaben eingereichte Angebote können gegebenenfalls nicht berücksichtigt werden.
Eignung der Unternehmen
Je nach Art und Umfang des Auftrags kann die Stadt Marsberg Nachweise über die Eignung eines Unternehmens verlangen. Hierzu können insbesondere Angaben und Nachweise zur Befähigung und Erlaubnis zur Berufsausübung sowie zur wirtschaftlichen, finanziellen, technischen oder beruflichen Leistungsfähigkeit gehören.
Welche Nachweise im Einzelfall erforderlich sind, ergibt sich aus den jeweiligen Vergabeunterlagen.
Kommunikation im Vergabeverfahren
Fragen zu einem laufenden Vergabeverfahren sind ausschließlich auf dem in der jeweiligen Bekanntmachung bzw. den Vergabeunterlagen angegebenen Weg und innerhalb der dort genannten Fristen zu stellen.
Damit wird sichergestellt, dass alle am Verfahren beteiligten Unternehmen die für das Vergabeverfahren erforderlichen Informationen unter gleichen Voraussetzungen erhalten.
Zuschlag und Abschluss des Vergabeverfahrens
Der Zuschlag wird unter Berücksichtigung der für das jeweilige Vergabeverfahren festgelegten Kriterien erteilt.
Die am Vergabeverfahren beteiligten Bewerber und Bieter werden entsprechend den geltenden Bestimmungen über den Abschluss des Vergabeverfahrens bzw. die erfolgte Zuschlagserteilung informiert.
Eine Veröffentlichung sämtlicher bereits vergebener Aufträge der Stadt Marsberg auf der städtischen Internetseite erfolgt nicht.
Besondere Regelungen
Bei einzelnen Vergabeverfahren können zusätzliche Vorgaben zu beachten sein.
Dies gilt insbesondere für Maßnahmen, die mit Förder- oder Drittmitteln finanziert werden. In diesen Fällen können sich aus dem Förderbescheid oder den entsprechenden Nebenbestimmungen besondere Vergabeanforderungen ergeben.
Auch bei Aufträgen unterhalb der EU-Schwellenwerte kann aufgrund eines eindeutigen grenzüberschreitenden Interesses eine angemessene Bekanntmachung erforderlich sein.
Rechtliche Grundlagen
Für Vergaben unterhalb der jeweils geltenden EU-Schwellenwerte gelten insbesondere § 75a der Gemeindeordnung für das Land Nordrhein-Westfalen (GO NRW) sowie die Satzung über die Vergabe von Aufträgen der Stadt Marsberg unterhalb der Schwellenwerte gemäß § 106 GWB.
Für Aufträge oberhalb der EU-Schwellenwerte gelten die entsprechenden bundes- und europarechtlichen Vergabevorschriften.
Fragen zu einer Ausschreibung?
Bei Fragen zu einem konkreten Vergabeverfahren nutzen Sie bitte die in der jeweiligen Bekanntmachung bzw. in den Vergabeunterlagen angegebenen Kontaktdaten und Kommunikationswege.