Die Stadt erhebt für bestimmte öffentliche Leistungen und Maßnahmen sogenannte Beitragssätze. Diese Beiträge dienen der Finanzierung von Investitionen in die kommunale Infrastruktur, von denen Grundstückseigentümer oder Bürgerinnen und Bürger unmittelbar oder mittelbar profitieren. Im Folgenden erhalten Sie einen Überblick über die wichtigsten Arten von Beitragssätzen:
Kanalanschlussbeitrag / Wasseranschlussbeitrag
Diese Beiträge werden einmalig für den Anschluss eines Grundstücks an die öffentliche Abwasser- bzw. Wasserversorgung erhoben. Sie tragen zur Deckung der Herstellungskosten für die Kanalisation oder Wasserleitung bei. Maßgeblich für die Beitragshöhe ist unter anderem die Grundstücksgröße sowie die Art der Nutzung (z. B. Wohnbebauung, gewerbliche Nutzung).
Erschließungsbeiträge
Erschließungsbeiträge fallen an, wenn die Stadt ein Grundstück erstmalig durch öffentliche Straßen, Wege und Anlagen erschließt. Dazu zählen z. B. Fahrbahnen, Gehwege, Beleuchtung und Entwässerung. Die Beitragspflicht besteht gemäß Baugesetzbuch (§ 127 ff. BauGB) und betrifft in der Regel Neubaugebiete.
Straßenbaubeiträge
Straßenbaubeiträge können erhoben werden, wenn bestehende Straßen grundhaft erneuert, erweitert oder ausgebaut werden. Auch Maßnahmen wie Gehwegverbreiterungen oder zusätzliche Parkstreifen können beitragspflichtig sein. Die Anlieger werden anteilig an den Kosten beteiligt, da sie von der verbesserten Infrastruktur direkt profitieren.
Kindergartenbeiträge
Für den Besuch einer städtischen Kindertageseinrichtung fallen monatliche Elternbeiträge an. Diese richten sich in der Regel nach dem Einkommen der Erziehungsberechtigten, der Betreuungszeit sowie der Anzahl der Kinder in der Familie.
OGS-Beiträge (Offene Ganztagsschule)
Eltern, deren Kinder das Angebot der offenen Ganztagsschule (OGS) nutzen, leisten einen Beitrag für die Betreuung außerhalb des regulären Schulunterrichts. Auch hier wird häufig eine einkommensabhängige Staffelung angewendet. Ziel ist es, familienfreundliche Betreuungsangebote zu ermöglichen und gleichzeitig zur Kostendeckung beizutragen.