
Vergaben unterhalb der EU-Schwellenwerte
Für Aufträge unterhalb der jeweils geltenden EU-Schwellenwerte gelten insbesondere die Vorgaben des § 75a der Gemeindeordnung für das Land Nordrhein-Westfalen (GO NRW) sowie die Vergabesatzung der Stadt Marsberg.
Abhängig von Art und Höhe des Auftrags können unterschiedliche Vergabeverfahren durchgeführt werden. Neben öffentlichen Ausschreibungen kommen beispielsweise auch beschränkte Ausschreibungen, Verhandlungsvergaben oder Direktaufträge in Betracht.
Öffentliche Ausschreibungen und Verfahren mit Teilnahmewettbewerb werden über das Vergabeportal subreport bekannt gemacht.
Bei Aufträgen mit einem eindeutigen grenzüberschreitenden Interesse innerhalb der Europäischen Union wird eine angemessene Veröffentlichung sichergestellt.
Für geförderte Maßnahmen können aufgrund des jeweiligen Förderbescheides oder der geltenden Nebenbestimmungen zusätzliche Vergabevorschriften zu beachten sein.
Vergaben oberhalb der EU-Schwellenwerte
Erreicht oder überschreitet der geschätzte Auftragswert die jeweils geltenden EU-Schwellenwerte, werden die Vergabeverfahren nach den einschlägigen bundes- und europarechtlichen Vorschriften durchgeführt.
Die erforderlichen Bekanntmachungen erfolgen über die hierfür vorgesehenen elektronischen Vergabe- und Veröffentlichungsplattformen.
Aktuelle Ausschreibungen und Teilnahmewettbewerbe
Aktuell veröffentlichte Ausschreibungen und Teilnahmewettbewerbe der Stadt Marsberg finden Sie im elektronischen Vergabeportal subreport.
Rechtsgrundlagen
Weitere Informationen zu den Vergaberegelungen der Stadt Marsberg für Aufträge unterhalb der EU-Schwellenwerte finden Sie in der Satzung über die Vergabe von Aufträgen der Stadt Marsberg unterhalb der Schwellenwerte gemäß § 106 GWB.