Die Ortsbürgermeisterinnen und die Ortsbürgermeister haben die Belange ihrer Ortschaft gegenüber dem Rat wahrzunehmen. Im Rahmen dieser Aufgaben sind sie jederzeit berechtigt und verpflichtet, Wünsche, Anregungen und Beschwerden aus ihrer Ortschaft aufzugreifen und an den Rat oder an den für die Angelegenheit zuständigen Ausschuss weiterzuleiten. Darüber hinaus hat der Bürgermeister die Ortsbürgermeisterinnen und Ortsbürgermeister mit den nachfolgend aufgeführten Geschäften der laufenden Verwaltung beauftragt:
Zudem repräsentieren die Ortsbürgermeisterinnen und die Ortsbürgermeister die Stadtverwaltung bei Jubiläen oder anderen besonderen Anlässen in ihren jeweiligen Ortsteilen.