Vergaben – Ausschreibungen und Auftragsvergaben
Die Vergabe öffentlicher Aufträge unterliegt gesetzlichen Vorgaben, die eine transparente, wirtschaftliche und faire Mittelverwendung sicherstellen. Dabei wird grundsätzlich zwischen Ausschreibungen und der Vergabe von Aufträgen unterschieden.
Ausschreibungen
Ausschreibungen dienen der transparenten Auswahl eines geeigneten Auftragnehmers. Sie sind insbesondere bei größeren Auftragswerten oder für bestimmte Leistungsarten gesetzlich vorgeschrieben.
Ziele der Ausschreibung:
Arten von Ausschreibungen:
Veröffentlichung erfolgt je nach Schwellenwert z. B. im Amtsblatt der EU, auf der Vergabeplattform oder im kommunalen Amtsblatt.
Auftragsvergaben
Nach Abschluss eines Ausschreibungsverfahrens oder bei zulässiger Direktvergabe wird der Auftrag an den ausgewählten Anbieter vergeben. Dies geschieht unter Berücksichtigung verschiedener Wertungskriterien, wie z. B.:Wirtschaftlichkeit des Angebots
Dokumentation und Nachvollziehbarkeit der Auftragsvergabe sind gesetzlich vorgeschrieben und dienen der Transparenz gegenüber der Öffentlichkeit und der Nachprüfbarkeit im Falle von Vergabekontrollen.
Bei öffentlichen Auftraggebern wie Kommunen, Behörden oder Einrichtungen der Daseinsvorsorge sind die maßgeblichen rechtlichen Grundlagen z. B.:
Fazit
Die Einhaltung eines fairen, strukturierten Vergabeverfahrens ist essenziell für eine verantwortungsbewusste Verwendung öffentlicher Mittel. Ausschreibungen und Auftragsvergaben sind zentrale Instrumente, um dies sicherzustellen und sowohl Anbieter als auch Auftraggeber rechtlich abzusichern.