Verwaltungsgebühren werden für verschiedene Amtshandlungen der Verwaltung erhoben, wenn eine Leistung der Verwaltung von einer Person beantragt wurde oder wenn sie diese Person unmittelbar begünstigt. Die Höhe der Gebühren richtet sich dabei nach unterschiedlichen Rechtsgrundlagen.
Diese basieren beispielsweise auf dem Gebührengesetz für das Land Nordrhein-Westfalen (GebG NRW), der Allgemeinen Verwaltungsgebührenordnung (AVwGebO NRW) und der Verwaltungsgebührensatzung der Stadt Marsberg.
Beispiele für gebührenpflichtige Leistungen können sein: Ausstellen von Personalausweisen, Anfertigung von Kopien bzw. Beglaubigungen, die Durchführung von bestimmten Kontrollen oder die Durchführung einer Eheschließung.