
Die gesetzliche Grundlage für die Durchführung der Schülerbeförderung ergibt sich aus § 97 Abs. 4 Schulgesetz. Einzelheiten regelt die Verordnung zur Ausführung des § 97 Abs. 4 Schulgesetz (Schülerfahrkostenverordnung SchfkVO).
Demnach sind Schülerfahrkosten die Kosten, die für die wirtschaftlichste, der Schülerin/dem Schüler zumutbare Art der Beförderung zu den öffentlichen allgemeinbildenden Schulen und zurück notwendig entstehen.
Dazu zählen:
Der Schulträger entscheidet im Rahmen der Schülerfahrkostenverordnung über Art und Umfang der Schülerbeförderung.
Wer ist anspruchsberechtigt?
Schülerfahrkosten entstehen notwendig und werden erstattet, wenn der Schulweg (= Fußweg von der Wohnung bis zur Schule) in der einfachen Entfernung für den Schüler
beträgt.
Dies gilt auch für Schüler/innen der entsprechenden Klassen an Förderschulen. Einen Anspruch auf Übernahme der Schülerfahrkosten haben alle Schüler/innen mit Wohnsitz oder gewöhnlichem Aufenthalt in Nordrhein-Westfalen.
Der Stadt Marsberg als Schulträger obliegt allerdings keine Pflicht zur Beförderung. Sie übernimmt in der Regel die notwendig entstehenden Fahrkosten zur nächstgelegenen öffentlichen Schule und entscheidet über das zweckmäßigste Verfahren.
Der Rat der Stadt hat in seiner Sitzung am 09.07.2026 beschlossen, die Ausgabe des Deutschlandtickets für nichtanspruchsberechtigte Schülerinnen und Schüler ab dem Schuljahr 2026/2027 nach dem kreisweit abgestimmten Modell des Hochsauerlandkreises
(HSK) umzusetzen.
Nach diesem Modell übernimmt die Kommune für nichtanspruchsberechtigte Schülerinnen und Schüler einen Zuschuss in Höhe von 20,00 € pro Ticket. Der von den Eltern beziehungsweise den volljährigen Schülerinnen und Schülern zu tragende Eigenanteil beträgt 43,00 € pro Monat. Anspruchsberechtigte Schülerinnen und Schüler erhalten das Deutschlandticket kostenlos.
Wie funktioniert die Antragstellung für nicht anspruchsberechtigte Schülerinnen und Schüler?
Regionalverkehr Ruhr-Lippe:
Das Deutschlandticket wird für die nicht anspruchsberechtigten Schülerinnen und Schüler
auf der Website des Verkehrsunternehmens beantragt.
https://www.rlg-online.de/deutschlandticket-schule
Westfalenbus GmbH:
Das Deutschlandticket für die nichtanspruchsberechtigten Schülerinnen und Schülern wird mittels Antrags in Papierform beantragt, welcher an das Verkehrsunternehmen postalisch oder per Mail an aboinfo-nrw@deutschebahn.com versendet werden muss.
zum Antrag: Deutschlandticket
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