Sollen vg. Anlagen oder weitere Anlagen in die Hausinstallation eingebaut werden, ist in jedem Fall auf das DVGW-Prüfzeichen zu achten. Die Neueinrichtung und wesentliche Änderung von Hausinstallationen darf nur durch Fachinstallationsunternehmen durchgeführt werden. Ein entsprechendes Installateurverzeichnis ist bei den Stadtwerken erhältlich. Lassen Sie sich bei der Übergabe der Hausinstallation vom Installationsunternehmen in die Wartung einweisen oder schließen Sie, insbesondere nach dem Einbau von Dosier-/ Enthärtungsgeräten oder weiteren Geräten, einen entsprechenden Wartungsvertrag ab.