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Marsberg

Leuchttürme

Leuchttürme

Leuchttürme
Leuchttürme

Von links:
Dennis Kupitz, Stadtwerke Marsberg, Matthias Rölleke, Löschgruppenführer, Andreas Bartmann, Beauftragter für die örtliche Notstromeinspeisung, Cyrill Stute, Leiter der Feuerwehr, Matthias Koch, Bürgermeister, Michael Martin, Leiter des Amtes für Bürgerdienste und Ordnung

Sehr geehrte Bürgerin,
sehr geehrter Bürger,

auf dieser Seite möchten wir Sie weitergehend über die Katastrophenschutz-Leuchttürme im Stadtgebiet Marsberg informieren.

Die Feuerwehrgerätehäuser in Beringhausen/Bredelar, Essentho, Giershagen, Heddinghausen, Meerhof und Westheim sowie die Dreifachturnhalle in Niedermarsberg sind dabei als Katastrophenschutz-Leuchttürme ausgewiesen.


Wozu dient ein Katastrophenschutz-Leuchtturm?

Es handelt sich um eine Anlaufstelle für die gesamte Bevölkerung im Katastrophen- oder Zivilschutzfall. Eine solche Katastrophe kann ein länger andauernder Stromausfall inkl. des Ausfalls der Telefon- und Mobilfunknetze zum Beispiel aufgrund einer Naturkatastrophe sein.

Sie können hier:

  • Notrufe an die Leitstelle für den Brandschutz und den Rettungsdienst absetzen.
  • Ihr Handy aufladen.
  • Im Winter eine Möglichkeit zum Aufwärmen finden.
  • Erste-Hilfe erhalten.
  • Informationen über die aktuelle Gesamtlage bekommen.
  • Behördliche Handlungsanweisungen erhalten.


Entsprechendes Personal von Feuerwehr und Stadtverwaltung ist immer vor Ort.


Wann wird ein Katastrophenschutz-Leuchtturm besetzt?

Sollte eine entsprechende Katastrophe eintreten (Stromausfall aufgrund Hochwasser, Starkregen, Brand etc.) werden die Leuchttürme obligatorisch besetzt.
Eine Besetzung erfolgt auch dann, wenn die Kommunikationssysteme bereits eingeschränkt sind.
Wir bitte um Verständnis, dass die Herstellung der vollen Einsatzbereitschaft unter Umständen einige Stunden in Anspruch nehmen kann.



Was kann ein Katastrophenschutz-Leuchtturm nicht abbilden?

  • Es können keine Unterkunfts- oder Übernachtungsmöglichkeiten gestellt werden. Im Falle einer notwendigen Räumung oder Evakuierung würden entsprechende Unterkünfte separat kommuniziert.
  • Grundsätzlich werden keine warmen Mahlzeiten ausgegeben.
  • Über die Erste-Hilfe hinaus sind die Leuchttürme nicht mit medizinischem Personal besetzt.


Wie soll ich mich als Bürgerin/als Bürger verhalten?

  • Nutzen Sie die Möglichkeit zum Aufsuchen eines Leuchtturmes nur, wenn dies auch unbedingt notwendig ist und Sie sich zum Beispiel in einer Notlage befinden.
  • Leisten Sie Nachbarschaftshilfe und kümmern Sie sich insbesondere um Kinder, ältere Mitbürgerinnen und Mitbürger oder sonstige besonders vulnerable Personen.
  • Informieren Sie die Feuerwehr möglichst frühzeitig über vorhersehbare Problemlagen.
  • Bewahren Sie Ruhe!



Zur Eigenvorsorge empfehlen wir dringend die Informationsangebote des Bundesamtes für Bevölkerungsschutz und Katastrophenhilfe.
Sie finden diese unter der Adresse „www.bbk.bund.de“ oder als Broschüre an der Information im Rathaus.