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Vorkaufsrecht

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Vorkaufsrecht

Im Rahmen von Grundstücks- und Immobilienkaufgeschäften ist es erforderlich, bei der Gemeinde, in deren Geltungsbereich das Kaufobjekt liegt, eine Bescheinigung zu beantragen, ob ein Vorkaufsrecht besteht und ob dieses gegebenenfalls ausgeübt wird. Die Ausstellung der Bescheinigung wird in der Regel von dem beurkundenden Notar beantragt.

Die erforderliche Bescheinigung wird vom Bauamt nach vorheriger Beteiligung der betroffenen Fachämter der Stadt ausgestellt.

Zuständig: