Nach den Bestimmungen des Baugesetzbuches hat jeder Eigentümer sein Grundstück mit der von der Gemeinde festgesetzten Hausnummer zu versehen. Für neue Gebäude wird die Grundstücksbezeichnung im Zuge des Baugenehmigungsverfahrens bzw. des Genehmigungsfreistellungsverfahrens vergeben.
Rathaus, Lillers-Straße 8
34431 Marsberg