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Wohngeld

Wohngeld

Wohngeld ist ein staatlicher Zuschuss, der für gemietete oder selbstgenutztes Wohneigentum beantragt werden kann. Anspruch auf Wohngeld haben:

  • Rentnerinnen und Rentner mit niedriger Rente
  • Erwerbstätige Familien – auch Alleinerziehende und Paare- mit niedrigem Einkommen, Arbeitnehmer*innen im Niedriglohnbereich
  • Studierende, sofern nicht der gesamte Haushalt dem Grunde nach einen BAfÖG Anspruch hat
  • Pflegeheimbewohner*innen

Ihr Ansprechpartner nach Buchstaben:

A-M: Frau I. Kruse
N-Z: Frau S. Stuhldreier


Zuständig: