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Leistungen nach dem Asylbewerberleistungsgesetz

Leistungen nach dem Asylbewerberleistungsgesetz

Asylbewerberleistungen erhalten Asylbewerber in Deutschland, um ihren Lebensunterhalt zu sichern und besondere Bedarfe zu decken. Diese Leistungen werden auf Antrag gemäß dem Asylbewerberleistungsgesetz (AsylbLG) gewährt und umfassen sowohl Grundleistungen für den täglichen Bedarf als auch besondere Leistungen für spezielle Situationen wie Krankheit oder Schwangerschaft.

Ihr Ansprechpartner nach Buchstaben:
A-Z: Frau A. Nawrath

Zuständig: