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Bürgergeld

Bürgergeld - Leistungssachbearbeitung

Das Bürgergeld sichert den Bedarf von hilfebedürftigen, erwerbsfähigen Menschen und deren Familien. In der Leistungssachbearbeitung kümmern sich die Mitarbeiter*innen um alles, was mit der Sicherung Ihres Lebensunterhaltes einschließlich Ihrer Bedarfe für Unterkunft und Heizung zu tun hat. Diese Leistungen können nur erbracht werden, wenn Sie einen entsprechenden Antrag stellen und den Ihnen obliegenden Mitwirkungspflichten nachkommen. Anspruch auf Bürgergeld haben Sie, wenn Sie:

  • Erwerbsfähig sind
  • Im Alter von 15 Jahren bis zum gesetzlichen Renteneintrittsalter sind
  • Ihren gewöhnlichen Aufenthalt in Deutschland haben
  • Hilfebedürftig sind

Ihr Ansprechpartner nach Buchstaben:

A-C: Herr C. Schulte
D-G, X-Z: Frau P. Heße
H, J, Ka-Kq: Frau H. Nolte
Kr – Kz, Unterhalt: Frau M. Arnold
I, L-Q: Frau S. Schepkauski
R-W: Herr U. Schrader

Sachgebietsleitung: Frau P. Heße 

Zuständig: