Leistungen für Bildungen und Teilhabe sind staatliche Unterstützungen, die sicherstellen sollen das Kinder und Jugendliche die gleichen Chancen auf Bildung und gesellschaftliche Teilhabe haben wie andere. Kinder, Jugendliche und junge Erwachsene bis zum 25. Lebensjahr haben einen Anspruch auf Leistungen für Bildung und Teilhabe, solange sie eine der folgenden Leistungen beziehen: Bürgergeld, Sozialhilfe, Wohngeld, Kinderzuschlag, Leistungen nach dem Asylbewerberleistungsgesetz
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Rathaus, Lillers-Straße 8
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