Die gesetzliche Grundlage für die Durchführung der Schülerbeförderung ergibt sich aus § 97 Abs. 4 Schulgesetz. Einzelheiten regelt die Verordnung zur Ausführung des § 97 Abs. 4 Schulgesetz (Schülerfahrkostenverordnung SchfkVO).
Demnach sind Schülerfahrkosten die Kosten, die für die wirtschaftlichste, der Schülerin/dem Schüler zumutbare Art der Beförderung zu den öffentlichen allgemeinbildenden Schulen und zurück notwendig entstehen.
Dazu zählen:
Der Schulträger entscheidet im Rahmen der Schülerfahrkostenverordnung über Art und Umfang der Schülerbeförderung.
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