Personen, die eine mit öffentlichen Wohnungsbaumitteln geförderte Wohnung beziehen möchten, benötigen einen Wohnberechtigungsschein.
Der Antrag hierfür ist im Bürgerbüro erhältlich. Die Bearbeitung erfolgt beim Hochsauerlandkreis Brilon. Weitere Informationen ( z.B. über notwendige Unterlagen) können unter www.hochsauerlandkreis.de Stichwort/Suche:
Wohnberechtigungsschein nachgelesen werden.
Rathaus, Lillers-Straße 8
34431 Marsberg