Personen, die eine mit öffentlichen Wohnungsbaumitteln geförderte Wohnung beziehen möchten, benötigen einen Wohnberechtigungsschein.
Die Anträge hierfür sind im Bürgerbüro erhältlich.
Die Bearbeitung erfolgt beim Hochsauerlandkreis Brilon.
Weitere Informationen ( z.B. über notwendige Unterlagen) können unter www.hochsauerlandkreis.de Stichwort/Suche: Wohnberechtigungsschein
nachgelesen werden.
Rathaus, Lillers-Straße 8
34431 Marsberg