Die Stadt Marsberg hat die gesetzliche Verpflichtung, die Straßen, Wege und Plätze einschließlich der Gehwege zu reinigen. Die Reinigungspflicht umfasst die Sommerreinigung (Kehrung) und die Winterreinigung (Schneeräumung und Streuen). Einige der Reinigungspflichten sind den Eigentümern der angrenzenden und erschlossenen Grundstücke übertragen. So ist z. B. die Sommer- und Winterreinigung der Gehwege bei allen Straßen den Anliegern übertragen.
Zur Durchführung des regelmäßigen Schneeräumens und des Streuens der Fahrbahnen im Winterhalbjahr durch den städt. Bauhof oder Privatunternehmen wurde das Stadtgebiet in Räumbezirke aufgeteilt. Es ist naturgemäß nicht möglich, alle Räumbezirke gleichzeitig zu räumen und zu streuen. Die Straßen des Stadtgebiets sind deshalb nach Dringlichkeit gegliedert worden. Die zeitliche Abwicklung des Winterdienstes richtet sich nach der jeweiligen Dringlichkeit der Straßen in den Räumbezirken.
Rathaus, Lillers-Straße 8
34431 Marsberg