Ab dem 16. Lebensjahr besteht für jeden Deutschen Ausweispflicht. Diese Pflicht ist erfüllt, wenn man entweder einen Reisepass und/oder Personalausweis besitzt.
Eine Beantragung eines Reisepasses vor dem 16. Lebensjahr (z.B. für Auslandsreisen) ist möglich.
Wenn kurzfristig ein Pass benötigt wird ist eine Beantragung mit Expresslieferung möglich. Nur in absoluten Ausnahmefällen kann ein vorläufiger Reisepass ausgestellt werden.
Bei Beantragung ist die persönliche Anwesenheit erforderlich.
Die Abholung kann durch eine bevollmächtigte Person erfolgen. Der optionale Direktversand des Reisepass nach Hause ist kostenpflichtig möglich.
Bei Verlust oder Diebstahl eines Reisepasses ist eine Meldung im
Bürgerbüro zu machen, die auch an die Polizei weitergeleitet wird.
Auskünfte über Einreisebestimmungen der Länder (u.a. hinsichtlich der benötigten Dokumente) werden beim Bürgerbüro nicht erteilt. Diese Informationen können unter www.auswaertiges-amt.de nachgelesen werden.
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