
Ab dem 16. Lebensjahr besteht für jeden Deutschen Ausweispflicht.
Diese Pflicht ist erfüllt, wenn man entweder einen Personalausweis und/oder Reisepass besitzt.
Eine Befreiung von der Ausweispflicht ist unter bestimmten Voraussetzungen auf Antrag möglich.
Eine Beantragung eines Personalausweises vor dem 16. Lebensjahr (z.B. für eine Auslandsreise) ist möglich.
Wenn kurzfristig ein Dokument gebraucht wird, kann ein vorläufiger Personalausweis sofort ausgestellt werden.
Bei Beantragung ist die persönliche Anwesenheit erforderlich.
Die Abholung kann durch eine bevollmächtigte Person erfolgen. Der optionale Direktversand des Personalausweises nach Hause ist kostenpflichtig möglich.
Voraussetzung für den Direktversand ist der Besitz eines gültigen Ausweisdokumentes (Reisepass oder vorläufiger Reisepass). Der bisherige Personalausweis muss bereits bei Antragstellung entwertet oder vernichtet werden. Die Postsendung mit dem Personalausweis darf nur persönlich an den Ausweisinhaber übergeben werden. Der Termin hierfür wird per E-Mail mitgeteilt. Sollte eine persönliche Übergabe dann nicht möglich sein, wird der Personalausweis sieben Werktage in der Postfiliale aufbewahrt. Bei Nichtabholung dort erfolgt eine Weiterleitung an das Bürgerbüro.
Bei Verlust oder Diebstahl eines Personalausweises ist eine Meldung im
Bürgerbüro zu machen, die auch an die Polizei weitergeleitet wird.
Auskünfte über Einreisebestimmungen der Länder (u.a. hinsichtlich der benötigten Dokumente) werden beim Bürgerbüro nicht erteilt. Diese Informationen können unter www.auswaertiges-amt.de nachgelesen werden.
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