Ab dem 16. Lebensjahr besteht für jeden Deutschen Ausweispflicht.
Diese Pflicht ist erfüllt, wenn man entweder einen Personalausweis und/oder Reisepass besitzt. Eine Beantragung eines Personalausweises vor dem 16. Lebensjahr
(z.B. für eine Auslandsreise) ist möglich.
Wenn kurzfristig ein Dokument gebraucht wird, kann ein vorläufiger
Personalausweis sofort ausgestellt werden.
Bei Beantragung ist die persönliche Anwesenheit erforderlich.
Die Abholung kann durch eine bevollmächtigte Person erfolgen. Der optionale Direktversand des Personalausweises nach Hause ist kostenpflichtig möglich.
Bei Verlust oder Diebstahl eines Personalausweises ist eine Meldung im
Bürgerbüro zu machen, die auch an die Polizei weitergeleitet wird.
Auskünfte über Einreisebestimmungen der Länder (u.a. hinsichtlich der benötigten Dokumente) werden beim Bürgerbüro nicht erteilt. Diese Informationen können unter www.auswaertiges-amt.de nachgelesen werden.
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34431 Marsberg