Das Landeshundegesetz Nordrhein-Westfalen (LHundG NRW) regelt die Haltung von Hunden in unserem Bundesland. Es wurde eingeführt, um das Zusammenleben von Menschen und Hunden sicher und verantwortungsvoll zu gestalten.
Das Gesetz legt fest, welche Pflichten Hundehalterinnen und -halter erfüllen müssen – etwa in Bezug auf Leinenpflicht, Versicherung oder Kennzeichnung des Hundes. Ziel ist es, sowohl die öffentliche Sicherheit zu gewährleisten als auch den Tierschutz zu fördern.
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