Privatsphäre-Einstellung

Wir verwenden auf dieser Website Cookies, die für den Betrieb der Website notwendig sind und deshalb auch nicht abgewählt werden können. Wenn Sie wissen möchten, welche Cookies das sind, finden Sie diese einzeln im Datenschutz aufgelistet. Unsere Webseite nutzt weiterhin externe Komponenten (YouTube-Videos, Google Analytics), die ebenfalls Cookies setzen. Durch das Laden externer Komponenten können Daten über Ihr Verhalten von Dritten gesammelt werden, weshalb wir Ihre Zustimmung benötigen. Ohne Ihre Erlaubnis kann es zu Einschränkungen bei Inhalt und Bedienung kommen. Detaillierte Informationen finden Sie in unserer Datenschutzerklärung.

Notwendige Cookies werden immer geladen
Barrierefrei-Menü
Schriftgröße
NormalGroßSehr groß
Kontrast
NormalStark
Bilder
AnzeigenAusblenden
Animationen
ErlaubenStoppen
Leichte Sprache
AusEin
Vorlesen
Vorlesen starten
Vorlesen pausieren
Stoppen
Fischereischein

Anliegen A-Z

Fischereischeine

Ab dem 01.07.2026 gibt es in NRW den Fischereischein als Scheckkarte.

Dieser kann online über das NRW-Serviceportal unter https://meineverwaltung.nrw beantragt werden.

Hierfür sind ein Login über die digitale Identitätsplattform (BundID) mittels eID-Funktion des Personalausweises sowie die Nutzung des entsprechenden Onlinedienstes erforderlich.

Die Beantragung über den Online-Dienst ist kostengünstiger (siehe Gebühr)

Eine Beantragung im Bürgerbüro ist weiterhin möglich.

Der Jugendfischereischein wurde im Rahmen der Modernisierung abgeschafft. Jugendliche zwischen 10 und 15 Jahren dürfen in Begleitung einer Fischereischeininhaberin oder eines Fischereischeininhabers angeln. Zur Identitäts- und Altersprüfung ist ein Personalausweis/Reisepass oder ein Schülerausweis mitzuführen.

Zuständig: