Ein Familienpass steht folgenden Personen zu:
- Ehepaare, zu deren Haushalt mindestens drei minderjährige Kinder gehören
- Alleinerziehende, zu deren Haushalt mindestens zwei minderjährige Kinder gehören
- Empfänger von Bürgergeld oder Arbeitslosengeld, zu deren Haushalt mindestens zwei minderjährige Kinder gehören
Das zu versteuernde Jahreseinkommen der Familie darf 30.000 € nicht übersteigen. Hierfür ist ein entsprechender Nachweis vorzulegen.
Rathaus, Lillers-Straße 8
34431 Marsberg