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Familienpass

Anliegen A-Z

Familienpass

Ein Familienpass steht folgenden Personen zu:
- Ehepaare, zu deren Haushalt mindestens drei minderjährige Kinder gehören
- Alleinerziehende, zu deren Haushalt mindestens zwei minderjährige Kinder gehören
- Empfänger von Bürgergeld oder Arbeitslosengeld, zu deren Haushalt mindestens zwei minderjährige Kinder gehören

Das zu versteuernde Jahreseinkommen der Familie darf 30.000 € nicht übersteigen. Hierfür ist ein entsprechender Nachweis vorzulegen.

Zuständig: