Beglaubigungen oder Unterschriftsbeglaubigungen werden benötigt, damit das Original nicht weitergegeben werden muss oder eine persönliche Unterschrift nachgewiesen werden kann.
Geburts-, Heirats- und Sterbeurkunden werden nicht beglaubigt, sondern bei den ausstellenden Standesämtern neu beantragt.
Bei Grundstücksverkauf, Vermögensübertragung, Ehevertrag und Erbschaftsangelegenheiten ist eine notarielle Beurkundung erforderlich.
Rathaus, Lillers-Straße 8
34431 Marsberg