Wer aus einer Wohnung auszieht und keine neue Wohnung in Deutschland bezieht, hat sich innerhalb von zwei Wochen nach dem Auszug im Bürgerbüro abzumelden.
Eine Abmeldung ins Ausland ist frühestens eine Woche vor Auszug möglich.
Die Abmeldung ist auch durch eine bevollmächtigte Person möglich.
Rathaus, Lillers-Straße 8
34431 Marsberg