Sie können die Bescheinigung persönlich, schriftlich oder formlos per E-Mail bei der Stadtkasse der Stadt Marsberg beantragen.
Bitte geben Sie dabei an:
- Ihren Namen/Firmennamen
- Ihre Anschrift
- ggf. Ihr Aktenzeichen oder die Steuernummer
- den Verwendungszweck der Bescheinigung
Für die Ausstellung einer Unbedenklichkeitsbescheinigung ist eine Verwaltungsgebühren zu bezahlen.
Tipp: Je nach Anliegen kann die Bearbeitungszeit einige Werktage betragen, deshalb melden Sie sich bitte frühzeitig.