Das Steueramt der Stadt Marsberg ist verantwortlich für:
- die Erhebung von Gemeindesteuern, wie:
o Gewerbesteuer
o Grundsteuer
o Hundesteuer
o Vergnügungssteuer
- die Veranlagung von Gebühren, insbesondere für:
o die Abfallentsorgung
o die Straßenreinigung und den Winterdienst
o die Benutzung städtischer Einrichtungen, z. B. Wasserversorgung und Abwasserentsorgung
Für die detailliere Abrechnung der Wasser-/ Abwassergebühren kontaktieren Sie bitte die Stadtwerke Marsberg. Ansprechpartner für die Ermittlung der Straßenreinigungs-, Winterdienst- und Abfallgebühren ist das Ordnungsamt der Stadt Marsberg.
Unser Ziel ist es, die kommunalen Einnahmen transparent und bürgernah zu verwalten, denn sie bilden die finanzielle Grundlage für viele Leistungen der Stadt Marsberg.
Bei Fragen zu Steuerbescheiden, Ermäßigungen oder zur Anmeldung von Abgaben steht Ihnen das Team des Steueramts gerne zur Verfügung. Sollten Sie eine Frage für Dritte stellen, z.B. für Ihre Eltern oder Geschwister, so reichen Sie bitte vorab eine Vollmacht hierzu ein.
Wenn Sie eine Zustellung der Bescheide an Dritte wünschen, z.B. einem Steuerberater, so ist hierfür eine gesonderte Zustellvollmacht erforderlich. Bitte reichen Sie diese ebenfalls vorab ein.