Wenn Sie einen Hund halten, sind Sie verpflichtet, ihn innerhalb von zwei Wochen nach Aufnahme in Ihren Haushalt bei der Stadt Marsberg anzumelden und zwar schriftlich auf amtlichem Vordruck.
Dies gilt auch für:
- Hunde, die Sie zur Pflege oder Verwahrung übernommen haben (sofern sie nicht in einer anderen Gemeinde bereits versteuert oder befreit sind)
- Welpen, die Ihnen durch Geburt einer von Ihnen gehaltenen Hündin zuwachsen - spätestens 14 Tage nach Vollendung des dritten Lebensmonats
Sie können Ihren Hund persönlich oder schriftlich mittels Vordruck anmelden.
Zur Anmeldung benötigen wir:
- Ihren Namen und Ihre Adresse
- den Tag der Aufnahme des Hundes
- bei Umzug: das Datum Ihres Zuzugs nach Marsberg
- die Hunderasse (bei Mischlingen bitte auch Kreuzung angeben)
- die Anzahl aller im Haushalt gehaltenen Hunde
Bitte geben Sie bei der Anmeldung immer die Rasse des Hundes an.