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10. Juli 2026

Stadt Marsberg erinnert an Pflichten von Hundehaltern

Stadt Marsberg erinnert an Pflichten von Hundehaltern

Stadt Marsberg erinnert an ein paar einfache Regeln für ein gutes Miteinander – mit Hund

Hunde bereichern den Alltag vieler Menschen – und ein Spaziergang macht Mensch und Vierbeiner gleichermaßen Freude. Damit sich alle im öffentlichen Raum wohlfühlen, erinnert die Stadt Marsberg an einige einfache Regeln, die das Zusammenleben erleichtern.

Die wichtigste Regel zuerst: Was der Hund hinterlässt, gehört nicht auf den Gehweg oder in die Grünanlage – sondern in den Hundekotbeutel. Wer den kleinen "Gruß" seines Vierbeiners direkt entfernt und ordnungsgemäß entsorgt, sorgt dafür, dass Straßen, Wege und Parks für alle sauber bleiben.

Leider bleibt Hundekot immer wieder liegen. Das ärgert nicht nur Spaziergängerinnen und Spaziergänger, sondern auch die Eigentümerinnen und Eigentümer der angrenzenden Grundstücke. Sie sind nach der städtischen Straßenreinigungs- und Gebührensatzung für die Reinigung der Gehwege verantwortlich – und würden sich sicher über weniger unliebsame Überraschungen freuen.

Ebenso wichtig ist ein verantwortungsvoller Umgang mit dem eigenen Hund. Nach dem Landeshundegesetz Nordrhein-Westfalen müssen Hunde so gehalten, geführt und beaufsichtigt werden, dass sie keine Gefahr für Menschen oder andere Tiere darstellen. In Marsberg kommt es leider immer wieder zu Vorfällen, unter anderem auch zu Beißereien. Viele dieser Situationen lassen sich vermeiden, wenn Hundehalterinnen und Hundehalter ihren Vierbeiner jederzeit im Blick und unter Kontrolle haben.

Dabei gilt: Diese Verantwortung betrifft alle Hunde – unabhängig von Rasse oder Größe. Rücksichtnahme und eine gute Erziehung kennen schließlich keine Hunderasse.

Die Stadt Marsberg erinnert außerdem an die geltenden Anleinpflichten nach dem Landeshundegesetz Nordrhein-Westfalen sowie der ordnungsbehördlichen Verordnung der Stadt Marsberg. Wer gegen diese Vorschriften verstößt, muss mit ordnungsbehördlichen Maßnahmen und Bußgeldern rechnen. Bereits in den vergangenen Jahren wurden entsprechende Verfahren eingeleitet. Auch künftig wird die Stadt Verstöße konsequent verfolgen.

Bei Fragen rund um die ordnungsbehördlichen Vorschriften zur Hundehaltung hilft das Amt für Bürgerdienste und Ordnung der Stadt Marsberg gerne unter der Telefonnummer 02992 602-302 weiter.

Die Stadt Marsberg bedankt sich bei allen Hundehalterinnen und Hundehaltern, die täglich mit gutem Beispiel vorangehen. Denn mit ein wenig Rücksicht – und einem Hundekotbeutel in der Tasche – bleibt Marsberg für Zwei- und Vierbeiner gleichermaßen lebenswert.