Privatsphäre-Einstellung

Wir verwenden auf dieser Website Cookies, die für den Betrieb der Website notwendig sind und deshalb auch nicht abgewählt werden können. Wenn Sie wissen möchten, welche Cookies das sind, finden Sie diese einzeln im Datenschutz aufgelistet. Unsere Webseite nutzt weiterhin externe Komponenten (YouTube-Videos, Google Analytics), die ebenfalls Cookies setzen. Durch das Laden externer Komponenten können Daten über Ihr Verhalten von Dritten gesammelt werden, weshalb wir Ihre Zustimmung benötigen. Ohne Ihre Erlaubnis kann es zu Einschränkungen bei Inhalt und Bedienung kommen. Detaillierte Informationen finden Sie in unserer Datenschutzerklärung.

Notwendige Cookies werden immer geladen
Barrierefrei-Menü
Schriftgröße
NormalGroßSehr groß
Kontrast
NormalStark
Bilder
AnzeigenAusblenden
Animationen
ErlaubenStoppen
Leichte Sprache
AusEin
Vorlesen
Vorlesen starten
Vorlesen pausieren
Stoppen

10. Juli 2026

Stadt Marsberg erinnert an Pflichten von Hundehaltern

Stadt Marsberg erinnert an Pflichten von Hundehaltern

Die Stadt Marsberg bittet alle Hundehalterinnen und Hundehalter, ihre Verantwortung im öffentlichen Raum wahrzunehmen und die geltenden Regeln einzuhalten. Anlass sind wiederholt festgestellte Verunreinigungen sowie Vorfälle mit Hunden im Stadtgebiet. Wer mit seinem Hund unterwegs ist, muss darauf achten, dass öffentliche Straßen, Gehwege, Plätze und Grünanlagen sauber bleiben. Sollte ein Hund dennoch Kot hinterlassen, muss dieser sofort entfernt und ordnungsgemäß entsorgt werden. Leider wird diese Pflicht immer wieder missachtet. Zurückgelassener Hundekot ist nicht nur ärgerlich für andere Bürgerinnen und Bürger. Besonders betroffen sind die Eigentümer der angrenzenden Grundstücke, die nach der städtischen Straßenreinigungs- und Gebührensatzung für die Reinigung der Gehwege verantwortlich sind. Darüber hinaus erinnert die Stadt daran, dass Hunde nach dem Landeshundegesetz Nordrhein-Westfalen so gehalten, geführt und beaufsichtigt werden müssen, dass sie keine Gefahr für Menschen oder andere Tiere darstellen. In Marsberg kommt es immer wieder zu Vorfällen mit Hunden, etwa zu Beißvorfällen. Solche Situationen lassen sich häufig durch ein verantwortungsbewusstes Verhalten der Hundehalterinnen und Hundehalter vermeiden. Dabei gelten diese Pflichten für alle Hunde - unabhängig von Rasse oder Größe. Nicht nur Halter sogenannter Listenhunde, sondern alle Hundehalterinnen und Hundehalter sind verpflichtet, Gefahren zu verhindern und ihren Hund jederzeit unter Kontrolle zu haben. Die Stadt weist außerdem auf die geltenden Anleinpflichten nach dem Landeshundegesetz sowie der ordnungsbehördlichen Verordnung der Stadt Marsberg hin. Wer gegen diese Vorschriften verstößt, muss mit ordnungsbehördlichen Maßnahmen und Bußgeldern rechnen. Bereits in den vergangenen Jahren wurden entsprechende Bußgeldverfahren eingeleitet. Auch künftig wird die Stadt Verstöße konsequent verfolgen. Bei Fragen zu den ordnungsbehördlichen Vorschriften rund um die Hundehaltung steht das Amt für Bürgerdienste und Ordnung der Stadt Marsberg unter der Telefonnummer 02992 602-302 gerne zur Verfügung.