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10. Februar 2026

Stadt Marsberg erinnert an Katzenhalterpflichten

Stadt Marsberg erinnert an Katzenhalterpflichten

Aus gegebenem Anlass weist die Stadt Marsberg auf die Pflichten für Katzenhalter im Stadtgebiet hin. Diese ergeben sich aus § 7 (4) Ordnungsbehördliche Verordnung über die Aufrechterhaltung der öffentlichen Sicherheit und Ordnung im Gebiet der Stadt Marsberg. Demnach müssen Halter, die ihren Katzen Zugang ins Freie gewähren, diese vorher
tierärztlich kastrieren und mittels Tätowierung oder Mikrochip kennzeichnen lassen. Dies gilt nicht für weniger als 5 Monate alte Katzen. Als Katzenhalter in diesem Sinne gilt auch, wer freilaufenden Katzen regelmäßig Futter zur Verfügung stellt. Nach § 7 (5) der genannten Satzung können für die Zucht von Rassekatzen auf Antrag Ausnahmen von der
Kastrationspflicht zugelassen werden, sofern eine Kontrolle und Versorgung der Nachzucht gewährleistet wird.

Bei festgestellten Verstößen gegen die genannten Vorschriften wurden in der Vergangenheit bereits Bußgeldverfahren gegen die verantwortlichen Tierhalter eingeleitet. Auch bei zukünftigen Verstößen wird die Stadt Marsberg ordnungsbehördliche Maßnahmen einleiten. Bei allgemeinen Fragen zur Katzenhaltung im Stadtgebiet Marsberg steht Ihnen das Amt für Bürgerdienste und Ordnung unter der Rufnummer (02992) 602-302 zur Verfügung.