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10. März 2026

Information für Handwerksbetriebe: Handwerkerparkausweis

Information für Handwerksbetriebe: Handwerkerparkausweis

Die Stadtverwaltung Marsberg weist darauf hin, dass Handwerksbetriebe die Möglichkeit haben, einen Handwerkerparkausweis zu beantragen. Dabei handelt es sich um eine Ausnahmegenehmigung, die das Parken unter erleichterten Bedingungen ermöglicht.

Mit einem solchen Ausweis dürfen Handwerker unter anderem im eingeschränkten Haltverbot und ohne zeitliche Begrenzung in Marsberg parken.

Der Handwerkerparkausweis wird beim Hochsauerlandkreis (HSK) beantragt und gilt im
gesamten Bundesland Nordrhein-Westfalen. Er soll Handwerksbetrieben insbesondere in Bereichen mit Parkbeschränkungen die Durchführung ihrer Arbeiten erleichtern.

Für die Beantragung sind folgende Unterlagen erforderlich:

  • Gewerbeanmeldung
  • Handwerkskarte
  • Kopien der Fahrzeugscheine
  • Fotos der Fahrzeuge (Kennzeichen und Firmenaufschrift müssen gut erkennbar sein)


Die Gebühr beträgt 180 Euro pro Jahr.

In einem Ausweis können bis zu fünf Kennzeichen eingetragen werden, sodass mehrere Fahrzeuge flexibel genutzt werden können.

Weitere Informationen erhalten Interessierte bei der Stadtverwaltung Marsberg, Herr Henneken, Tel. 02992/602-239.