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18. März 2026

Förderung von denkmalpflegerischen Maßnahmen durch die Stadt Marsberg

Förderung von denkmalpflegerischen Maßnahmen

Das Land Nordrhein-Westfalen hat seine Förderpraxis im Bereich des Denkmalschutzes geändert. Die bisherige antragsbedingte Pauschalförderung an die Gemeinden sowie auch die Zuwendungen für Aufgaben der Bodendenkmalpflege sind entfallen. An deren Stelle tritt eine fachbezogene Pauschale. Diese wird den Gemeinden ab 2026 jährlich gewährt. Ziel ist es, mit diesem den Gemeinden zur Verfügung gestellten Geld, kleine denkmalpflegerische Maßnahmen ohne größeren Bürokratieaufwand zu fördern.

Für das Jahr 2026 stehen der Stadt Marsberg so 7.500 Euro zur Verfügung. Hiervon gewährt die Stadt Marsberg Eigentümern von Denkmälern auf Antrag einen Zuschuss zu Restaurierungsmaßnahmen, die in 2026 durchgeführt werden, Entsprechende Anträge können ab sofort formlos bei der Unteren Denkmalbehörde der Stadt Marsberg
(Marsberg, Lillers-Straße 8 schriftlich bzw. per E-Mail: a.wiegelmann@marsberg.de) gestellt werden. Die Zuschüsse werden im Rahmen des vorgenannten Betrages gewährt.

Voraussetzung für einen Zuschuss ist eine tatsächlich durchgeführte denkmalgerechte Restaurierungsmaßnahme an einem eingetragenen Denkmal, für die eine denkmalrechtliche Erlaubnis erteilt wurde. Die Kombination mit einer anderen Zuwendung ist nicht möglich. Bei Fragen wenden Sie sich bitte an die Untere Denkmalbehörde der Stadt Marsberg, Tel.: 02992 602 248.

Neben der vorgenannten, neuen Förderung durch die Stadt Marsberg besteht auch weiterhin die Möglichkeit, Zuwendungen für Maßnahmen des Denkmalschutzes beim Land NRW zu beantragen. Hierzu wird auf das Landesportal https://www.nordrhein-westfalen-foerdert.nrw/ verwiesen.