Im Rahmen der Selbstüberwachungsverordnung sind alle Kanäle im Stadtgebiet auf ihren Zustand hin zu überprüfen. Hierzu sind die Kanäle mittels TV Kamera zu durchfahren. Die festgestellten Schäden an Kanälen und Schachtbauwerken werden in Sanierungskonzepten zusammengefasst. Die Dringlichkeit der Sanierung ergibt sich dann aufgrund der festgelegten Schadensklassifizierung.