Aufgrund großer Entfernungen einzelner Grundstücke zu den öffentlichen Kanalisationen ist es aus wirtschaftlichen Gründen nicht möglich, alle im Außenbereich liegenden Grundstücke an die Kanalisation anzuschließen. Für diese Gebäude sind Kleinkläranlagen entsprechend der allgemein anerkannten Regeln der Technik zu bauen und zu betreiben. Die Abwasserbeseitigungspflicht der Gemeinde wird in diesem Fall auf die jeweiligen Grundstückseigentümer übertragen. Die Entleerung der Kleinkläranlage hat jedoch weiterhin durch die Gemeinde zu erfolgen. Die Stadtwerke Marsberg haben mit der Entleerung einen Dienstleister beauftragt.
Der beauftragte Dienstleister der Stadtwerke Marsberg ist zu erreichen unter Tel.-Nr.: (0 175) 98 63 20 5