Ziel dieser Anlage ist es, die gute Qualität des Grundwassers zu erhalten und zu verbessern, und somit mittelfristig, neben weiteren Grundwasserschonenden Maßnahmen, den Nitratgehalt im Trinkwasser unter 50 mg/l zu senken.
Aufgrund der Regelungen der Wasserschutzgebietsverordnung für das in 2005 ausgewiesene Wasserschutzgebiet Marsberg-Vasbeck (ca. 3.900 ha Fläche) darf ab dem Jahr 2009 nur noch hygienisierte Gülle in der Wasserschutzzone II ausgebracht werden.
Optimal und am wirtschaftlichsten kann die gesetzlich vorgeschriebene Hygienisierung in einer Biogasanlage durchgeführt werden.
Jährlich werden hier ca. 16.000 m² Gülle, ca. 6.500 t Festmist und nachwachsende Rohstoffe von ca. 150 ha landwirtschaftlichen Flächen verarbeitet.
Mit dem gewonnenen Biogas werden drei Blockheizkraftwerke betrieben, die den erzeugten Strom in das Stromversorgungsnetz des örtlichen Netzbetreibers einspeisen, und mit deren Abwärme die Hygienisierung (70°C über eine Stunde) des vergorenen Substrats erfolgt.