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Wohnbauförderung

Anliegen A-Z

Wohnbauförderung

Haushalte, die sich nicht aus eigenen Mitteln mit angemessenem Wohnraum versorgen können, werden durch die Wohnraumförderung bei der Bildung selbst genutzten Eigentums unterstützt. Gefördert durch zinsgünstige Darlehen werden der Neubau von Mietwohnungen und Eigenheimen/ Eigentumswohnungen, der Ersterwerb (bis zwei Jahre nach Fertigstellung) von selbst genutztem Wohneigentum sowie der Erwerb von bestehendem Wohnraum. In Eigenheimen/ Eigentumswohnungen oder Mieteinfamilienhäusern können zusätzlich Baumaßnahmen gefördert werden, mit denen ein barrierefreies Umfeld geschaffen wird.

Neben der Neuschaffung von Wohnraum werden auch investive Maßnahmen im Bestand gefördert, die der Reduzierung von Barrieren in Mietwohnungen und Eigenheimen/Eigentumswohnungen oder der baulichen Anpassung von bestehenden Altenwohn- und Pflegeheimen an heutige Wohnstandards dienen.

Zuständig: