Die Stadt Marsberg steht wie viele Kommunen vor der Herausforderung, städtebauliche Entwicklungen nachhaltig und zukunftsorientiert zu gestalten. Ein zentrales Instrument zur Erreichung dieser Ziele ist die Umlegung nach dem Baugesetzbuch (BauGB). Sie dient der zweckmäßigen Neuordnung von Grundstücken innerhalb eines festgelegten Gebietes, um die Voraussetzungen für eine geordnete städtebauliche Nutzung zu schaffen. In Marsberg kommt das Verfahren insbesondere in Neubaugebieten oder bei der Innenentwicklung zur Anwendung, wenn Grundstückszuschnitte den geplanten Erschließungsmaßnahmen entgegenstehen oder eine effiziente Grundstücksausnutzung erschweren.
Durch die Umlegung wird gewährleistet, dass Grundstücke nach Lage, Form und Größe so neu geordnet werden, dass sie den Zielen der Stadtentwicklung gerecht werden. Dabei werden sowohl die Interessen der Grundstückseigentümer berücksichtigt als auch die städtebaulichen Planungen der Stadt Marsberg unterstützt. Die transparente Durchführung und die rechtssichere Umsetzung der Umlegungsverfahren sind entscheidend für die Akzeptanz und den Erfolg solcher Projekte.
Diese Einführung gibt einen Überblick über die rechtlichen Grundlagen, den Ablauf und die städtebaulichen Zielsetzungen der Umlegung in Marsberg und zeigt auf, wie dieses Verfahren zur nachhaltigen Entwicklung der Stadt beiträgt.
Rathaus, Lillers-Straße 8
34431 Marsberg