Denkmäler sind Sachen, Mehrheiten von Sachen und Teile von Sachen, an deren Erhaltung und Nutzung ein öffentliches Interesse besteht.
Ein öffentliches Interesse besteht, wenn die Sachen bedeutend für die Erdgeschichte, für die Geschichte des Menschen, für die Kunst- und Kulturgeschichte, für Städte und Siedlungen oder für die Entwicklung der Arbeits- und Produktionsverhältnisse sind und an deren Erhaltung und Nutzung wegen künstlerischer, wissenschaftlicher, volkskundlicher oder städtebaulicher Bedeutung ein Interesse der Allgemeinheit besteht.
Der Begriff Denkmal ist ein Oberbegriff. Er beinhaltet Baudenkmäler, Denkmalbereiche, Gartendenkmäler, Bodendenkmäler und bewegliche Denkmäler.
Es ist Aufgabe von Denkmalschutz und Denkmalpflege die Denkmäler zu schützen und zu pflegen, wissenschaftlich zu erforschen und das Wissen über Denkmäler zu verbreiten. Dabei ist auf eine sinnvolle Nutzung hinzuwirken. Die vorgenannten Aufgaben obliegen der Stadt Marsberg als Untere Denkmalbehörde.
Denkmäler werden in eine Denkmalliste eingetragen. Die Denkmalliste der Stadt Marsberg finden Sie hier.
Die Veräußerung eines Denkmals oder eines Grundstückes mit einem Denkmal ist unverzüglich der Unteren Denkmalbehörde anzuzeigen.
Die Eigentümer sind weiterhin dazu verpflichtet, alle Maßnahmen, die das Denkmal betreffen, vor Beginn der Maßnahmen der Stadt Marsberg als Untere Denkmalbehörde zur Erlangung der denkmalrechtlichen Erlaubnis anzuzeigen.
Nach dem Einkommenssteuergesetz besteht die Möglichkeit, Aufwendungen, die nach Art und Umfang dazu erforderlich sind, das Gebäude als Baudenkmal zu erhalten oder sinnvoll zu nutzen steuerlich geltend zu machen.
Die Bescheinigungen dazu können nur erteilt werden, wenn die Maßnahmen in Abstimmung mit der Unteren Denkmalbehörde vorgenommen worden sind.
Rathaus, Lillers-Straße 8
34431 Marsberg