Mit Bebauungsplänen kann die Stadt die städtische Entwicklung gezielt steuern. Ein Bebauungsplan regelt, wie ein bestimmtes Gebiet genutzt und bebaut werden darf. Er legt unter anderem fest, wo Gebäude stehen dürfen, wie hoch sie sein können, welche Nutzungen auf welchen Flächen zulässig sind (zum Beispiel Wohnen, Gewerbe oder Grünflächen) und wo Straßen, Wege, Parkplätze oder öffentliche Plätze entstehen sollen. Der Bebauungsplan ist ein rechtlich verbindlicher Bauleitplan. Das bedeutet, dass alle Bauvorhaben sich daran halten müssen – sowohl Privatpersonen, als auch Bauunternehmen und Investoren.
Die rechtliche Grundlage für das Aufstellen von Bebauungsplänen bildet vor allem das BauGB. Hier sind die Inhalte und der Ablauf des Aufstellungsverfahrens geregelt. Demnach müssen Bebauungspläne auch öffentlich ausgelegt werden, um Bürgerinnen und Bürgern die Chance zu geben, die Pläne zu begutachten, ihre Meinung dazu zu äußern und Anregungen zu geben. Die Stadt prüft diese in der Folge und passt den Plan gegebenenfalls an. Weitere rechtliche Grundlagen bilden die Baunutzungsverordnung (BauNVO) und die Landesbauordnung NRW (LBauO NRW).
Allerdings wird nicht das gesamte Stadtgebiet von Bebauungsplänen abgedeckt. Außerhalb von Bebauungsplänen beurteilt sich die Zulässigkeit von Bauvorhaben nach ihrer Lage entweder im Innenbereich oder im Außenbereich.
Die Bauleitpläne der Stadt Marsberg sind nun über das Bauportal.NRW abrufbar.
Rathaus, Lillers-Straße 8
34431 Marsberg
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