Bestehen Zweifel hinsichtlich der planungs- oder baurechtlichen Zulässigkeiteines Vorhabens, kann ein Vorverfahren ohne aufwändige, möglicherweise vergebliche Planungsarbeit Klärung bringen. Dieses Vorverfahren ist die Bauvoranfrage.
Die Stadt Marsberg selbst ist keine Baugenehmigungsbehörde. Der Hochsauerlandkreis, Untere Bauaufsichtsbehörde, Am Rothaarsteig 1, 59929 Brilon, ist als Baugenehmigungsbehörde für die Stadt Marsberg zuständig.
Die Stadt Marsberg wird jedoch durch Abgabe einer bauplanungsrechtlichen Stellungnahme gegenüber der Genehmigungsbehörde am Verfahren beteiligt. Daher kann es sinnvoll sein, vor Stellung einer Bauvoranfrage die bauplanungsrechtlichen Gegebenheiten mit uns zu erörtern.
Wir empfehlen dazu eine vorherige telefonische Terminvereinbarung.
Die Bauvoranfrage ist schriftlich beim Hochsauerlandkreis, Untere Bauaufsichtsbehörde, Am Rothaarsteig 1, 59929 Brilon, zu stellen.
Der Hochsauerlandkreis stellt die entsprechenden Formulare zur Verfügung.
Rathaus, Lillers-Straße 8
34431 Marsberg