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Baumschutz 2

Anliegen A-Z

Baumschutz

Pflanze Bäume!

Wenn Du für ein Jahr planst,
dann säe Korn.
Wenn du für ein Jahrhundert planst,
dann pflanze Bäume!


(Chinesisches Sprichwort)

Stadtbäume umfassen alle einzelnen Bäume, Baumgruppen oder Baumreihen außerhalb des Waldes. Der Baumbestand im Wald wird durch den Forst betreut.

Bäume in der Stadt haben eine besondere Funktion für die Lebensqualität und den Erholungswert einer Stadt; sie filtern den Staub, verbessern das Kleinklima und verschönern das Stadtbild. Aus diesem Grund ist die Stadt Marsberg bemüht, einen ausgewogenen Baumbestand, besonders auch innerhalb der einzelnen Ortsteile zu erhalten. Der städtische Baumbestand ist in einem Baumkataster erfasst und wird regelmäßig durch den städtischen Baumkontrolleur auf Gesundheit und Standfestigkeit hin überprüft. Dennoch kann jede Bürgerin und jeder Bürger etwas für unsere Stadtbäume tun: Rufen Sie uns an, wenn Sie Baumverletzungen (z.B. Stammwunden, abgebrochene Äste o.ä.) oder Krankheiten an den städtischen Bäumen feststellen.

Naturdenkmale (nach § 22 Landschaftsgesetz NW)

Als Naturdenkmal werden Einzelschöpfungen der Natur festgesetzt, soweit ihr besonderer Schutz

aus wissenschaftlichen, naturgeschichtlichen, landeskundlichen oder
erdgeschichtlichen Gründen oder
wegen ihrer Seltenheit, Eigenart oder Schönheit

erforderlich ist.

Die Beseitigung eines Naturdenkmals sowie alle Handlungen, die zu einer Zerstörung, Beschädigung, Veränderung oder nachhaltigen Störung eines Naturdenkmals oder seiner geschützten Umgebung führen können, sind verboten.

Zuständige Behörde für Naturdenkmale im Bereich der Stadt Marsberg ist die Untere Landschaftsbehörde des Hochsauerlandkreises

In Marsberg sind folgende Bäume / Baumgruppen als Naturdenkmal im Innenbereich festgesetzt:

Zuständig: