Die Errichtung, die Änderung, die Nutzungsänderung und der Abbruch baulicher Anlagen sowie anderer Anlagen und Einrichtungen bedürfen grundsätzlich einer Baugenehmigung. Ausnahmen sind in der Landesbauordnung NRW geregelt.
Die Stadt Marsberg selbst ist keine Baugenehmigungsbehörde. Der Hochsauerlandkreis, Untere Bauaufsichtsbehörde, Am Rothaarsteig 1, 59929 Brilon, ist als Baugenehmigungsbehörde für die Stadt Marsberg zuständig.
Die Stadt Marsberg wird jedoch durch Abgabe einer bauplanungsrechtlichen Stellungnahme gegenüber der Genehmigungsbehörde am Baugenehmigungsverfahren beteiligt. Daher kann es sinnvoll sein, vor Bauantragstellung die bauplanungsrechtlichen Gegebenheiten mit uns zu erörtern.
Wir empfehlen dazu eine vorherige telefonische Terminvereinbarung.
Der Bauantrag ist schriftlich mit allen für die Beurteilung des Bauvorhabens erforderlichen Unterlagen (Bauvorlagen) beim Hochsauerlandkreis, Untere Bauaufsichtsbehörde, Am Rothaarsteig 1, 59929 Brilon, zu stellen.
Der Hochsauerlandkreis stellt die entsprechenden Formulare zur Verfügung.
Rathaus, Lillers-Straße 8
34431 Marsberg