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Bauakten 2

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Bauakten

Von fast allen bestehenden Gebäuden im Stadtgebiet werden im Bauamt die Bauakten in Papierform aufbewahrt, diese Akten reichen zum Teil zurück bis zum Jahr 1890. Eine Einsichtnahme kann insbesondere bei An- oder Umbaumaßnahmen hilfreich sein.

Voraussetzung für die Akteneinsicht ist, dass Sie sich als Grundstückseigentümer durch geeignete Papiere (z. B. Personalausweis) ausweisen oder als sonstige Interessierte eine vom Eigentümer ausgestellte Vollmacht vorlegen.
Sie haben die Möglichkeit, die Bauakten im Rathaus einzusehen. Es ist auf jeden Fall eine Terminvereinbarung für die Einsichtnahme erforderlich, damit die Akten für Ihren Termin auch vorliegen. Dies erspart Ihnen Wartezeiten. Gegen Kostenerstattung können auch Kopien von den Bauakten gefertigt werden.

Grundlage für die Kostenerstattung ist die Verwaltungsgebührensatzung der Stadt Marsberg

Zuständig: