Auf Antrag erhält jeder, der das 14. Lebensjahr vollendet hat, Auskunft über die zu seiner Person eingetragenen rechtskräftigen Verurteilungen.
Der Antrag ist persönlich (oder als schriftlicher Antrag mit beglaubigter Unterschrift) im Bürgerbüro zu stellen, wo der Antragsteller mit Haupt- oder Nebenwohnung gemeldet ist. Bis zur Vollendung des 18. Lebensjahres kann der Antrag auch vom gesetzlichen Vertreter gestellt werden.
Alternativ (auch für Personen ohne Wohnsitz im Bundesgebiet) kann der Antrag auch online beim Bundesamt für Justiz gestellt werden.
Dazu wird die eID-Funktion des Personalausweises oder die eID-Card (EU-Bürger) benötigt.
Rathaus, Lillers-Straße 8
34431 Marsberg