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Sie haben den Wunsch zu heiraten?
Wir sagen Ihnen wie Sie diesen Wunsch realisieren können.
Die Anmeldung zur Eheschließung erfolgt im Standesamt Ihres Wohnortes. Dort werden alle Formalien geklärt und die Ehevoraussetzungen geprüft.
Bitte vereinbaren Sie hierzu einen Termin mit uns.
Folgende Unterlagen müssen zur Anmeldung der Eheschließung vorgelegt werden:
Wenn Sie beide noch nicht verheiratet waren, volljährig und deutsche/r Staatsangehörige/r sind benötigen Sie
Wenn Sie bereits verheiratet waren, benötigen Sie zusätzlich zu den oben aufgeführten Unterlagen
Zusätzlich zur unmittelbar vorangegangenen Ehe müssen Sie gegebenenfalls alle früheren Ehen und die Art ihrer Auflösung angeben. Wir empfehlen, vorhandene Dokumente mitzubringen, aus denen sich die Daten sicher erkennen lassen, also beispielsweise Familienstammbücher, Heiratsurkunden und Familienbuchabschriften älteren Datums, Sterbeurkunden und Scheidungsurteile.
In allen anderen Fällen, insbesondere wenn Sie oder Ihr/e Partner/in
sollten Sie sich persönlich beim Standesamt erkundigen.
Wir bitten um Ihr Verständnis, dass sich das Standsamt bei besonderen Fällen mit Auslandbeteiligung vorab in die entsprechenden Gesetze einlesen muss. Es ist daher nicht sofort möglich, Ihnen alle Informationen zu den benötigten Unterlagen zu geben.
Aufgrund der Vielzahl von Staatsangehörigkeiten / Länderbeteiligungen nimmt die Bearbeitung wesentlich mehr Zeit in Anspruch. Eventuell ist die Beteiligung des Oberlandesgerichts Hamm erforderlich.
Ausländische Dokumente müssen entweder in mehrsprachiger Form (CIEC-Übereinkommen) vorgelegt werden oder von einem vereidigten, bei Gericht zugelassenen Dolmetscher in Deutschland übersetzt sein.
Dolmetscher finden Sie auf der Seite des Justizministeriums unter dem Link
https://www.gerichts-dolmetscher.de/Recherche/de/Suchen
Bitte kontaktieren Sie uns vorab.
Wir sind bemüht, Ihnen schnellstmöglich mitzuteilen, welche Unterlagen Sie für die Anmeldung Ihrer Eheschließung benötigen.
(Gesetzesgrundlage §§ 12,13 Personenstandsgesetz)
Eheschließungen beim Standesamt Marsberg sind im Rahmen der allgemeinen Dienstzeit an jedem Werktag von Montag bis Freitag möglich. Zusätzlich besteht die Möglichkeit, an jedem ersten Samstagvormittag eines Monats oder dem davorliegenden Freitagnachmittag zu heiraten (ausgenommen an Sonn- und Feiertagen).
Zur Vereinbarung eines Termines setzten Sie sich bitte mit uns in Verbindung.
Trauzimmer „Diemel“ in Niedermarsberg, Trift 2
Trauzimmer im Kloster Bredelar
Trauzimmer im Heimatmuseum der Stadt Marsberg in Obermarsberg (ab 2026)
Stellt die Standesbeamtin oder der Standesbeamte nach Abschluss der Prüfung fest, dass die Voraussetzungen für eine Eheschließung erfüllt sind, können Sie innerhalb von 6 Monaten heiraten. Danach muss die Eheschließung erneut angemeldet werden.
Rathaus, Lillers-Straße 8
34431 Marsberg
Rathaus, Lillers-Straße 8
34431 Marsberg