Wenn Sie eine öffentliche Veranstaltung planen, bei der alkoholische Getränke gegen Entgelt ausgegeben werden, benötigen Sie keine Gaststättenkonzession, müssen die Veranstaltung aber gemäß § 12 GastG rechtzeitig anmelden.
Hinweis:
Die Anzeige nach § 12 GastG ersetzt nicht andere notwendige Genehmigungen – z. B. für Straßensperrungen, Lärmschutz, Hygienemaßnahmen oder den Betrieb von Verkaufsständen.