Die Grundsteuer wurde grundlegend reformiert. Anlass dafür war ein Urteil des Bundesverfassungsgerichts aus dem Jahr 2018, in dem die bisherigen Bewertungsregeln für Grundstücke als verfassungswidrig eingestuft wurden.
Der Grund: Die Einheitswerte stammten aus dem Jahr 1964 (in den alten Bundesländern) bzw. 1935 (in den neuen Bundesländern) und führten zu ungerechten Steuerbelastungen.
Bundestag und Bundesrat haben daraufhin eine Neuregelung beschlossen: Ab dem 01. Januar 2025 wird die Grundsteuer nach aktuellen und einheitlicheren Bewertungsmaßstäben berechnet.
Dazu mussten Eigentümerinnen und Eigentümer bestimmte Angaben zu ihren Grundstücken machen zum Beispiel zur Grundstücksfläche, Nutzungsart und zum Bodenrichtwert. Diese Angaben wurden bereits im Jahr 2022 über das ELSTER-Portal an die Finanzverwaltung übermittelt. Die neu berechneten Werte gelten ab 2025.
Die Reform ändert nicht die Gesamthöhe der Grundsteuer, sondern verteilt die Steuerlast gerechter. Wie sich das konkret auf Ihre persönliche Steuer auswirkt, hängt von der jeweiligen Grundstücksbewertung und dem kommunalen Hebesatz ab.
Einwendungen gegen den Grundsteuerwert oder den Messbetrag richten Sie bitte direkt an das zuständige Finanzamt.