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27. Oktober 2026

Hinweis auf Winterdienstpflichten

Schnee

Die Tage werden kürzer, die Temperaturen sinken und der Winter steht vor der Tür. Damit auch bei Schnee und Eis alle Bürgerinnen und Bürger sicher unterwegs sein können, erinnert die Stadt Marsberg frühzeitig an die geltenden Räum- und Streupflichten.

Während die Stadt Marsberg für den Winterdienst auf den innerörtlichen öffentlichen Straßen sorgt, sind die Eigentümerinnen und Eigentümer der angrenzenden Grundstücke grundsätzlich für das Räumen und Streuen der Gehwege verantwortlich. Die genauen Regelungen ergeben sich aus der Straßenreinigungs- und Gebührensatzung der Stadt Marsberg.

Damit Fußgängerinnen und Fußgänger auch bei winterlichen Straßenverhältnissen sicher unterwegs sein können, sind insbesondere folgende Regelungen zu beachten:

  • Gehwege freihalten: Gehwege müssen in einer Breite von mindestens 1,20 Metern von Schnee befreit werden. Bei Schnee- und Eisglätte sind sie entsprechend zu streuen.
  • Räum- und Streuzeiten beachten: Schnee, der zwischen 7 und 20 Uhr fällt, ist nach Beendigung des Schneefalls unverzüglich zu beseitigen. Entstandene Glätte ist ebenfalls unverzüglich zu beseitigen. Nach 20 Uhr gefallener Schnee und entstandene Glätte müssen werktags bis spätestens 7 Uhr sowie an Sonn- und Feiertagen bis 9 Uhr des folgenden Tages beseitigt sein.
  • Bitte beachten: Der geräumte Schnee ist möglichst am fahrbahnseitigen Rand des Gehwegs oder, falls erforderlich, am Fahrbahnrand so abzulegen, dass andere Verkehrsteilnehmer möglichst wenig beeinträchtigt werden. Das Schieben oder Werfen von Schnee und Eis aufdie Fahrbahn ist ausdrücklich untersagt. Dies gilt sowohl für Schnee und Eis von Gehwegen als auch von privaten Grundstücken.
  • Auf die Umwelt achten: Baumscheiben und begrünte Flächen dürfen nicht mit Streusalz oder anderen auftauenden Mitteln bestreut werden. Auch salzhaltiger Schnee darf dort nicht abgelagert werden.
  • Abflüsse und Hydranten freihalten: Die Einläufe der Straßenentwässerung sowie Hydranten müssen von Schnee und Eis freigehalten werden.


Wer seinen Winterdienst nicht selbst übernehmen kann, sollte frühzeitig eine zuverlässige
Unterstützung organisieren. Auch Verkehrsteilnehmer können ihren Beitrag leisten: Die Stadt bittet darum, Fahrzeuge möglichst so abzustellen, dass Räum- und Streufahrzeuge ungehindert passieren können. Gerade in engen Straßen ist ausreichend Platz für die Winterdienstfahrzeuge wichtig.

Die Stadt Marsberg bedankt sich bereits jetzt bei allen Bürgerinnen und Bürgern für ihre Unterstützung und ihr verantwortungsbewusstes Handeln.