27. Oktober 2026

Die Tage werden kürzer, die Temperaturen sinken und der Winter steht vor der Tür. Damit auch bei Schnee und Eis alle Bürgerinnen und Bürger sicher unterwegs sein können, erinnert die Stadt Marsberg frühzeitig an die geltenden Räum- und Streupflichten.
Während die Stadt Marsberg für den Winterdienst auf den innerörtlichen öffentlichen Straßen sorgt, sind die Eigentümerinnen und Eigentümer der angrenzenden Grundstücke grundsätzlich für das Räumen und Streuen der Gehwege verantwortlich. Die genauen Regelungen ergeben sich aus der Straßenreinigungs- und Gebührensatzung der Stadt Marsberg.
Damit Fußgängerinnen und Fußgänger auch bei winterlichen Straßenverhältnissen sicher unterwegs sein können, sind insbesondere folgende Regelungen zu beachten:
Wer seinen Winterdienst nicht selbst übernehmen kann, sollte frühzeitig eine zuverlässige
Unterstützung organisieren. Auch Verkehrsteilnehmer können ihren Beitrag leisten: Die Stadt bittet darum, Fahrzeuge möglichst so abzustellen, dass Räum- und Streufahrzeuge ungehindert passieren können. Gerade in engen Straßen ist ausreichend Platz für die Winterdienstfahrzeuge wichtig.
Die Stadt Marsberg bedankt sich bereits jetzt bei allen Bürgerinnen und Bürgern für ihre Unterstützung und ihr verantwortungsbewusstes Handeln.